Tattoos im Job Wann Körperschmuck zum Jobkiller wird

Tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen – eigentlich. In einigen Branchen ist der Körperschmuck allerdings verpönt und kann den Job kosten.

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Jobkiller Tattoo. Quelle: Getty Images

„S'il te plaît ... apprivoise-moi!“ – „Bitte zähme mich”: Dieses Zitat aus „Der kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry verbaute einer Bewerberin den Weg in die Polizeiausbildung. Sie hatte sich die Zeile auf den Unterarm tätowieren lassen – und wurde deshalb nicht zum Auswahlverfahren bei der Bundespolizeiakademie zugelassen.

Dabei sind die Zeiten, in denen nur Seefahrer und Knastbrüder Tattoos haben, lange vorbei: In Deutschland ist mittlerweile jeder Zehnte tätowiert, in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren sogar jeder Vierte. Tätowierte lassen sich längst nicht mehr einer bestimmten Einkommensschicht oder einer bestimmten Subkultur zuordnen, wie eine Studie der Universität in Bochum zeigt.

Trotzdem dürfen Arbeitgeber tätowierte Bewerber ablehnen. Zumindest bei der Polizei. Das hat das Verwaltungsgericht in Darmstadt 2014 im Falle von Bewerberin entschieden. Ihre Tätowierungen könnten als „Zeichen eines gesteigerten Erlebnisdrangs“ verstanden werden, außerdem drückten sie „überzogene Individualität“ aus, so die Richter damals in ihrem Urteil. Wegen solcher Fälle glauben immerhin 18 Prozent der Deutschen, dass sie mit sichtbaren Tätowierungen keinen Job bekommen. Zwei Drittel fürchten in bestimmten Branchen Einschränkungen.

Teure Tattoos

In manchen Berufen sind Tattoos ein Problem

Grundsätzlich sind Tattoos heute kein Jobkiller mehr, sagt Cornelia Marquardt, Partnerin bei Norton Rose Fulbright und Fachanwältin für Arbeitsrecht. „In besonderen Situationen, beispielsweise bei der Polizei, können Tattoos aber zum Problem werden“, sagt sie. Das liege in erster Linie daran, dass die Kleiderordnung dort im Sommer auch Kurzarm-Shirts vorsehe, die Tattoos dann aber nicht mehr verdecken. Und das müsse möglich sein, so Marquardt. „Deshalb sollten sie sich nicht auf den Händen und oberhalb des Kragens befinden.“

Fest steht aber auch: Chefs haben grundsätzlich das Recht, beim Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiter mitzusprechen, insbesondere beim Auftreten der Angestellten nach außen, Tätigkeiten mit Publikumskontakt. „Bei sichtbaren Tattoos im Gesicht, an den Händen, dem Hals kann das eine Rolle spielen. Wir sind in Deutschland hinsichtlich Tattoos noch in einem sehr konservativen Umfeld“, sagt Christian Götz, Arbeitsrechtsexperte der Gewerkschaft Verdi. Deshalb gelten für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte besonders strenge Regeln, sie stehen nicht nur in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Aber auch Kellner, Flugbegleiter oder Empfangsdamen müssen sich entsprechende Vorschriften gefallen lassen.

Wer mit Tattoo eingestellt wird, braucht nichts zu befürchten

Die entscheidende Frage sei allerdings, ob das Tattoo überhaupt sichtbar sei – und wann es gestochen wird, so Götz. „Nicht offen sichtbare Tattoos gehen den Arbeitgeber nichts an und deswegen kann auch nicht gekündigt werden“, sagt er. Denn generell ist Körperschmuck jeglicher Art Privatsache. Und da sie sich nicht so leicht ändern lasse, wie beispielsweise die Haarfarbe, kann „der Arbeitgeber nicht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einseitig die Richtung wechseln“, so Götz.

Konkret heißt das: Wer mit Tattoos eingestellt wird, kann nicht nach ein paar Jahren wegen Tattoos entlassen werden. Anders sieht es aus, wenn sich Mitarbeiter über die Regeln hinwegsetzen. „Wenn es eine strikte Anweisung gegen sichtbare Tattoos gibt und sich ein Angestellter trotzdem eins anfertigen lässt, kann es Probleme geben“, sagt Götz. Eine Kündigung sei aber die Ultima Ratio.

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