Ausstieg aus dem Lockdown Merkels Öffnungsstrategie in fünf Schritten

Bundestag beschließt Öffnungsstrategie. Quelle: imago images

Bürger und Bürgerinnen in ganz Deutschland sehnen sich nach dem Ende des Corona-Lockdowns. Nun zeigt die Bundesregierung eine Öffnungsstrategie, mit der nach und nach verschiedene Einrichtungen wieder öffnen dürfen.

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Bürger und Bürgerinnen in ganz Deutschland sehnen sich nach dem Ende des Corona-Lockdowns. Nun veröffentlicht die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel eine Öffnungsstrategie, mit der nach und nach verschiedene Einrichtungen wieder öffnen dürfen. Wann wieder geöffnet werden kann, hängt allerdings von den Infektionszahlen in den jeweiligen Ländern oder Regionen ab.

Wann beginnen die Lockerungen?

Erster Öffnungsschritt: Kitas, Schulen, Friseure

Schon am 01. März 2021 erfolgte der erste Schritt aus dem Lockdown. Aufgrund der momentan sinkenden Infektionszahlen konnten sowohl Schulen, als auch Kitas und Kindergärten wieder öffnen. Friseure durften unter Auflagen ebenfalls öffnen. Weiterhin müssen Hygienekonzepte eingehalten werden.

Zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 08. März 2021 ist es Blumengeschäften, Buchhandlungen und Gartenmärkten unter Auflage der geltenden Hygienevorschriften wieder erlaubt zu öffnen. So wird beispielsweise die Anzahl der im Laden befindlichen Kunden begrenzt. Auch erste körpernahe Dienstleistungen werden wieder erlaubt. Kunden müssen allerdings einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen, wenn das Tragen einer Maske nicht dauerhaft möglich ist. Außerdem dürfen Fahr- und Flugschulen wieder den Betrieb aufnehmen.

Ebenfalls ab dem 08. März 2021 werden private Treffen bis maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Sollte die Inzidenz unter 35 sinken, so dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen.

Dritter Öffnungsschritt: Museen, Einzelhandel, Außensport

Abhängig von den Infektionszahlen in Deutschland können ab dem 08. März weitere Lockerungen greifen. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, gibt es landesweit folgende Öffnungen:

  • Einzelhandel
  • Museen, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten
  • Kontaktsport von maximal zehn beteiligten Personen ist im Außenbereich möglich

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz auf unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sieht die Bundesregierung folgende Öffnungen vor:

  • Einzelhandel darf mit Terminshopping-Angeboten („click & meet“) öffnen
  • Museen, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten im Außenbereich, als größere Gruppen von bis zu zwanzig Personen sind nur Kinder unter 14 Jahren erlaubt

Vierter Öffnungsschritt: Außengastronomie, Sport, Theater

Sollte sich die Inzidenz vierzehn Tage nach dem dritten Öffnungsschritt nicht verschlechtert haben, so greift der vierte Öffnungsschritt der Bundesregierung (also frühestens am 22. März 2021). Dann dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wieder folgende Einrichtungen öffnen:

  • Außengastronomie
  • Theater, Opernhäuser, Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz auf unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sieht die Bundesregierung im vierten Schritt folgende Öffnungen vor:

  • Außengastronomie mit Terminbuchung
  • Theater, Opernhäuser, Kinos (Besucher benötigen einen negativen Schnell- oder Selbsttest)
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit negativem Schnell- oder Selbsttest

Fünfter Öffnungsschritt: Einzelhandel, Freizeitveranstaltungen, Sport

Bevor der fünfte Schritt in Kraft tritt, darf die Inzidenz sich vierzehn Tage nach dem vierten Öffnungsschritt nicht verschlechtert haben. Dann können bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner neue Öffnungen erfolgen:

  • Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen im Freien
  • Kontaktsport in Hallen

Ist die 7-Tage-Inzidenz stabil oder sinkend bei 35 bis 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten folgende Öffnungen:

  • Einzelhandel mit Kundenbegrenzungen
  • Kontaktfreier Sport drinnen
  • Kontaktsport ohne Test im Außenbereich

Was passiert, wenn die Inzidenz steigt?

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region auf mehr als 100 greift eine Notbremse, mit der alle Öffnungsschritte verbunden sind. Dann treten wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 07. März gegolten haben.

Wie gehen die Öffnungen weiter?

Am 24. März beraten Bund und Länder über die Bereiche Gastronomie, Tourismus (Reisen und Hotels), Kultur und größere Veranstaltungen. Dann sollen das Impfen und die Verbreitung von Virusmutanten berücksichtigt werden.


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