Bluttests Was Arbeitgeber über die Gesundheit wissen dürfen

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Darf die Untersuchung gegen den Willen des Bewerbers vorgenommen werden?

Nein. Selbst ein kleiner Piekser zur Blutentnahme stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Die Zustimmung des Betroffenen ist auch dann nötig, wenn der Arbeitgeber den Gesundheitszustand nur feststellen will, um sich gegen Regressforderungen zu wappnen – etwa für den Fall, dass der Arbeitnehmer später an Krebs erkrankt und seinen Arbeitsplatz verantwortlich macht.

Stets muss der Arbeitgeber den Kandidaten darüber aufklären, welche Untersuchungen vorgenommen werden und warum. An die Testresultate darf er allerdings die Einstellung knüpfen. Wer den Job also haben will, kommt nicht umhin, der Untersuchung zuzustimmen.

Was darf nicht untersucht werden?

Einschränkungen ergeben sich aus dem Antidiskriminierungsgesetz: Danach ist es zum Beispiel unzulässig, über das Blut eine eventuelle Schwangerschaft zu klären. „Auch das neue Gendiagnostikgesetz untersagt Arbeitgebern, von Beschäftigten genetische Analysen zu verlangen“, sagt Arbeitsrechtler Thüsing. Dennoch bleibt eine rechtliche Grauzone: Drogentests etwa sind mancherorts üblich – obwohl das Bundesarbeitsgericht solchen Screenings enge Grenzen gesetzt hat.

Was droht Arbeitgebern, die mehr testen, als erlaubt ist?

„Wenn ein Bewerber der Untersuchung zugestimmt hat, ist eine erfolgreiche Schadensersatzklage gegen den Arbeitgeber so gut wie ausgeschlossen“, ist der Stuttgarter Anwalt für Arbeitsrecht, Jobst-Hubertus Bauer, überzeugt. Lässt sich allerdings nachweisen, dass mehr Daten erhoben wurden als erforderlich, kann das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sein und mit bis zu 300.000 Euro Strafe geahndet werden. Die Bußgelder bewegen sich bisher aber kaum in dieser Größenordnung. Unabhängig davon können sich Bewerber beim Betriebsrat des Unternehmens oder beim Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslandes über die Praxis des Arbeitgebers beschweren.

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