EuGH-Urteil „Arbeitszeit-Erfassung schützt vor Selbstausbeutung“

Corinna Brauner ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Quelle: Presse

Ein Urteil des EuGH lässt Arbeitgeber zittern: Künftig muss wohl jede Arbeitsstunde genau dokumentiert werden. Arbeitszeitexpertin Corinna Brauner sieht darin jedoch keine Bedrohung, sondern ein Schutzwerkzeug.

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WirtschaftsWoche: Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass wohl Arbeitgeber in ganz Europa künftig die Arbeitszeit genau erfassen müssen – und nicht nur Überstunden. Bedeutet das das Ende der so gehypten Vertrauensarbeitszeit?
Corinna Brauner: Natürlich entstehen mehr Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Allerdings ist der Begriff der Vertrauensarbeitszeit auch eher schwammig.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten bereits mit Zeiterfassung. Ist es also unnötige Bürokratie, es jetzt offiziell vorzuschreiben?
Eine verbindliche Zeiterfassung kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Nutzen sein. Schließlich haben ja auch Arbeitgeber ein Interesse daran, dass sich ihre Mitarbeiter nicht überarbeiten, für die geleistete Arbeit entlohnt werden und gegebenenfalls Freizeitausgleich erhalten.

Ist das Urteil eher positiv für Arbeitnehmer?
Aus Arbeitsschutzperspektive ist eine lückenlose Arbeitszeiterfassung zu begrüßen. Sie kann dabei helfen, die tägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten einzuhalten. Die sind für die Erholung wichtig – und damit auch für die Gesundheit der Mitarbeiter.

Bewährt haben sich – auch nach dem Arbeitszeitbericht der BAuA – sogenannte Arbeitszeitkonten, die flexibel ausgeglichen werden können. Steht das aktuelle Urteil dieser Praxis entgegen?
Arbeitszeitkonten sind mit Arbeitszeiterfassung selbstverständlich vereinbar. Die Forschung zeigt, dass Arbeitnehmer umso zufriedener sind, je selbstbestimmter sie ihre Arbeitszeit ausgleichen können. Auf einem Arbeitszeitkonto werden die Zeiten aufgezeichnet und können mit Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Jeder hat damit einen guten Überblick. Wichtig ist, dass mehr geleistete Arbeit in der Regel mit Freizeit ausgeglichen wird. Geld kann keine Erholung ersetzen!

Innerhalb welcher Zeitspanne ist es sinnvoll, ein Plus oder Minus auszugleichen?
Das kommt auf die Branche und die jeweilige Tätigkeit an. Aber je schneller Mehrarbeit mit entsprechender Freizeit ausgeglichen wird, desto besser ist das für die Erholung – die lässt sich nicht um Monate aufschieben.

Gegen das Urteil könnte man einwenden, dass es das mühsam aufgebaute Vertrauen in manchen Betrieben stören könnte, die voll auf Eigenverantwortung setzen.
Arbeitszeiterfassung steht einem guten Vertrauensverhältnis nicht im Wege. Bei Vertrauensarbeitszeit ist es zudem in der Regel so, dass die Beschäftigten mehr arbeiten als sie eigentlich müssten. Erfassung kann verhindern, dass Beschäftigte sich selbst ausbeuten. Viele merken zum Beispiel gar nicht, dass sie zu viel arbeiten, da hilft dann die Dokumentation der geleisteten Stunden, den Überblick zu behalten. Das wird eher positive Auswirkungen auf das Teamklima haben – denn jeder weiß, dass bei dem Kollegen, der früher geht, die Zeit ebenfalls erfasst wird.

Statistiken zufolge wird in Deutschland tatsächlich eher zu viel als zu wenig gearbeitet. In Deutschland kamen im vergangenen Jahr 2,2 Milliarden Überstunden zusammen, davon die Hälfte unbezahlt. Kann denn eine Zeiterfassung da wirklich gegensteuern?
Im Durchschnitt machen Beschäftigte viele Überstunden – und gerade bei der Vertrauensarbeitszeit möchten sich viele nicht nachsagen lassen, diejenigen zu sein, die das Vertrauen ausnutzen. Arbeitszeiterfassung wird sich eher positiv auswirken, wenn sie von allen mitgetragen wird. Wenn die Mitarbeiter sich ausstempeln und dann weiterarbeiten, weil sie denken, nur so Karriere machen zu können, braucht man keine positiven Effekte erwarten. Die Erfassung der Arbeitszeit ist sicherlich kein Allheilmittel. Es müssen auch falsche Anreize vermieden werden, die Mitarbeiter dazu verleiten, sich selbst auszubeuten.

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