Je nach Perspektive ist der Januar der schönste Monat im Fitnessstudio - oder der schrecklichste. Die Betreiber freuen sich über zahlreiche neue Mitglieder, die sich fürs neue Jahr vorgenommen haben, gesünder und fitter zu werden. Langjährige Mitglieder hingegen stöhnen, dass dann für einige Wochen alle Geräte besetzt und die Kurse überfüllt sind.
Etwa drei Monate später kommt die Stunde der Wahrheit: viele Neuzugänge geben auf, der teure Vertrag läuft weiter, doch sie setzen keinen Fuß mehr ins Studio. Damit diese Drop-Out-Quote niedrig bleibt, lässt sich die Fitnessindustrie immer etwas Neues einfallen. Auch 2016 gibt es einige Innovationen, die Couch-Potatoes ins Schwitzen bringen und demotivierte Mitglieder bei der Stange halten sollen. Klar ist: Nur mit Hantelbänken und Laufbändern kommen die Studios nicht mehr weit.
Stolperfallen im Fitnessstudio-Vertrag
Die meisten Fitnessstudios binden ihre Mitglieder mit langfristigen Verträgen. Monatlich kündbare Verträge sind unüblich. Je länger das Mitglied sich verpflichtet, desto geringer ist der monatliche Beitrag. Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Laufzeit von 24 Monaten nach Vertragsabschluss zulässig sei. Oft verlängern sich die Verträge von selbst, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Auch hier urteilte der BGH, dass es zumutbar ist, sechs Monate Verlängerung zu akzeptieren, selbst wenn der Beitrag bei monatlich 50 Euro liegt. (BGH-Urteil vom 04.12.1996, AZ: XII ZR 193/95)
Sollte man innerhalb der Grundlaufzeit feststellen, dass man das Studio zu selten oder nie nutzt, rät Verbraucherzentrale NRW den Vertrag auf jeden Fall zum Ende der Grundlaufzeit zu kündigen, damit der Betreiber nicht weiter abbuchen darf.
Wer bei Google das Wort "Fitnessstudio" eingibt, bekommt auf Platz 1 der Suchvorschläge die Kombination "Fitnessstudio kündigen". Offensichtlich möchten fast so viele Menschen aus dem Studiovertrag raus wie hinein. Das ist nicht so einfach. Die Verbraucherzentrale rät, die Kündigung auf jeden Fall mit Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder sie persönlich abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag.
Werden Sie krank oder wechseln den Wohnort, steht Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber auch im Falle der Änderung von Öffnungszeiten, die so verkürzt werden, dass man nicht mehr zum Training kommt, können ein Grund sein für eine Sonderkündigung. Wird das Angebot so verändert, dass es den Nutzen stark beeinträchtigt, muss das Mitglied dem Betreiber mit einer Frist die Gelegenheit geben, dies zu ändern. Wer länger krank ist, muss nicht zahlen. Derartige Klauseln sind laut Bundesgerichtshof unzulässig. Allerdings muss das Mitglied den Studiobetreiber unmittelbar über die Erkrankung oder Verletzung informieren und auf Verlangen gegebenenfalls ein Attest vorlegen. Wer einfach nur sechs Monate in Urlaub fährt, hat hingegen keinen Grund, aus dem Vertrag auszusteigen.
Veronika Pfeffer, National Group Fitness Manager bei Fitness First, einer der größeren Ketten in Deutschland, sieht das reine Gerätetraining auch 2016 weiter klar auf dem Rückzug. „Functional Training, also das Training mit dem eigenen Körpergewicht, sei es mit Tauen oder einem Schlingentrainer, wird sich als Trend verstärken“, erwartet sie. Für Studios sei das eine neue Situation, da ein freies Training ohne Geräte vor allem bei Anfängern mehr Betreuung benötige.
"Klappsches Kriechen" neu inszeniert
Die Kette nimmt zusätzlich zu den 50 bestehenden Kursen zwei weitere ins Programm auf. Besonders auffällig: Der Kurs "6.D". Er erinnert auf den ersten Blick an Bodenputzen auf allen Vieren: Die Teilnehmer bekommen vier kleine Teppiche in Form von Stoppschildern. Dann geht es hinab auf alle Viere: Die "Slider" genannten Sportteppiche werden bei den Übungen im Kurs auf dem Boden hin und her geschoben. Trainiert werden bei dieser "Friction Training" genannten Ertüchtigung (zu deutsch Reibungstraining) vor allem die Muskeln, die die klassischen Bauch-Beine-Po-Kunden gern kräftigen wollen.
Der Fitness-Experte Mark Maslow ist ein Freund dieser altgedienten Trainingsweise. „Viele der brandneuen Trend-Programme sind alter Wein in neuen Schläuchen“, meint er. Das „Friction Training“ habe es bereits 1905 gegeben - vereinfacht gesagt als eine Körperübung mit Putzlappen. Damals hatte der Chirurg Rudolf Klapp das "Klappsche Kriechen" zur Behandlung von Haltungsstörungen erfunden. Maslow empfiehlt, sich von verführerischem Marketing nicht blenden zu lassen und lieber auf bewährte Modelle zu vertrauen.
Den Trend zu Fitnesstraining mit freien Gewichten etwa sieht Maslow positiv: „Trainings-Maschinen wie Brustpressen oder Beinbeuger suggerieren, man könne nichts falsch machen. Aber ein verstelltes Polster oder eine falsche Sitzposition können die Übung beeinträchtigen“, erklärt er.