Karriere-Experten Vorsicht beim Jobwechsel

Seite 12/12

12. Auf welche Finessen im neuen Arbeitsvertrag muss ich bei einem Jobwechsel achten?

Peter Groll: Arbeitsverträge sind Standardverträge aus dem PC der Personalabteilung und in der Regel nicht verhandelbar. Einzig auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses und das Gehalt kann der Arbeitnehmer Einfluss nehmen.

Überdies gibt es eine Reihe von Regelungen, die der Arbeitnehmer ruhig unterschreiben kann, weil sie einer gerichtlichen Überprüfung sowieso nicht standhalten würden.

Den neuen Partner prüfen

Unwirksam ist zum Beispiel ein Passus, der vorsieht, dass mit dem monatlichen Gehalt jegliche Überstunden abgegolten sind. Verbietet das Unternehmen dem Ex-Arbeitnehmer nach der Kündigung jegliche Konkurrenztätigkeit, ohne hierfür eine Entschädigung zu leisten, ist diese Regelung ebenfalls unwirksam.

Ohnehin sollten Sie solche Verträge eher anders lesen: Wenn schon der Arbeitsvertrag die Abgeltung von Überstunden zu regeln versucht, sollten Sie nicht überrascht sein, wenn diese vom Chef regelmäßig eingefordert werden. Drum prüfe, wer sich bindet – das gilt auch für Arbeitsverhältnisse. Und wenn der Arbeitgeber seinen ersten Kontrakt mit Ihnen schon mit unwirksamen Regelungen, Verboten und Vertragsstrafen spickt, ist er vielleicht doch nicht der ideale "Partner".

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%