Karriere-Experten Vorsicht beim Jobwechsel

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Kündigung Quelle: fotolia.de

4. Wie kurz oder lange darf ich bei einem Unternehmen gearbeitet haben, bevor mir das als unflexibel oder problematisch ausgelegt wird?

Tiemo Kracht: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn ich in einem Unternehmen acht Jahre dieselbe Position eingenommen habe, kann dies ein Karrierekiller sein, Motto: Das Unternehmen hat offenbar kein Potenzial gesehen. Wenn ich aber zehn Jahre in einem Unternehmen engagiert war, dort Wechsel zwischen Inlands- und Auslandsstationen vollzogen habe, meinen Verantwortungsradius kontinuierlich ausweiten konnte, können diese "Credentials" eine starkes Karrieresprungbrett sein.

Kurz: Eine lange Verweildauer wird einem nur dann zum Malus, wenn in der Zeit keine Entwicklung erkennbar ist: Entweder gibt es der Kandidat nicht her oder er ist kein Treiber der eigenen Geschicke, ist wenig beharrlich und durchsetzungsstark und schafft sich ein komfortables Umfeld. Beide Erkenntnisse sind gleichermaßen belastend.

Jobwechsel nicht unbedingt zu Lasten des Arbeitnehmers

Schnelle Jobwechsel, das sogenannte Job Hopping, sind es indes zunehmend weniger. Häufige Fusionen, Übernahmen, Eigentümerwechsel lassen auch Fach- und Führungskräfte immer öfter unverschuldet unter Veränderungsdruck geraten, sodass eine Station von "nur" zwei Jahren nicht zu Lasten des Kandidaten geht.

Allerdings darf man trotzdem nicht vergessen: Das Aneinanderreihen von mehreren Engagements kürzer als zwei Jahre schafft erhebliche Projektionsflächen zu Lasten des Jobwechslers. Wo Rauch ist, ist auch Feuer. Insofern sollten berufliche Stationen nicht als Projekte, sondern als Plattformen für substantielle Leistungsergebnisse betrachtet werden.

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