Karriereberater Sicher durch die Selbstständigkeit

Welche Rechtsform ist die beste, welche Versicherungen sind wichtig und worauf sollte man achten, wenn man eine Bürogemeinschaft gründet? Der Selbstständigkeits-Experte Martin Massow beantwortet die 10 wichtigsten Fragen.

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Martin Massow

Welche Selbstständige haben in der aktuellen Wirtschaftskrise besonders gute Chancen?Hochbetrieb haben zur Zeit freiberufliche Schuldnerberater, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter und Versteigerer. Aber auch Personal- und Karriereberater oder Motivationstrainer. Von diesen Gewinnern der Krise einmal abgesehen, bestehen für zahlreiche andere Freiberufler auch heute noch relativ gute Gründungs-Chancen. Etwa für Berater, Dozenten, Trainer oder Coaches.

Erfolgsentscheidend ist neben der fachlichen Qualifikation vor allem das Konzept. Mit einer guten Idee kann man selbst in hoffnungslos überlaufenden Branchen wie der Juristerei noch Erfolg haben. Originelle Internetideen und Erfindungen können zu wahren kleinen Goldgruben werden.

Sie schreiben, dass heute die Unsicherheit von Selbstständigkeit vielfach „sicherer“ sein kann als eine sicher geglaubte Anstellung. Was meinen Sie damit?Ganz einfach: Verliert der Selbstständige einen von zehn Kunden, mag ihn das umsatzmäßig schmerzhaft treffen, aber zumeist existentiell nicht vernichten. Verliert jedoch der Angestellte seinen einzigen Arbeitsplatz, kostet das ihn von heute auf morgen seine komplette wirtschaftliche Existenz. Abfindungen sind ja selten, und nach zwölf Monaten ALG-I-Bezug droht unerbittlich der Absturz in Hartz IV, sofern er in dieser Zeit keine neue Stelle findet. Einmal Hartz, immer Hartz, will ich das? Nein!

Dann wage ich doch – möglichst noch mit Gründungszuschuss der Bundesagentur – lieber rechtzeitig einen Existenzgründungsversuch. Geht es gut, bin ich ein anderer Mensch, fühle ich mich unbeschreiblich frei und glücklich. Geht es schief, kann ich dann immer noch Hartz IV beantragen und ärgere mich nicht, noch zuvor meine Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.

Inwiefern unterscheiden sich eigentlich selbstständige Gewerbetreibende von echten Freiberuflern?Die Freiberufler haben vor allem steuerrechtliche Vorteile. Sie ersparen sich den Formularkrieg einer Gewerbeanmeldung und eine aufwändigere doppelte Buchführung mit Bilanzierung sowie die Gewerbesteuer (bei Gewerbetreibenden ab einem Gewinn von  24.500 Euro) erspart. Sie sind auch nicht gezwungen, IHK-Mitglied zu werden und dort Beiträge zu zahlen. Zudem unterliegen sie im Schuldrecht nur den Regelungen des BGB und nicht den verschärften Bestimmungen des HGB.

Wann sollten Selbstständige eine Einpersonen-Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH gründen?Ich würde zu dieser Rechtsform nur raten, wenn eine Tätigkeit hohe Haftungsrisiken birgt, etwa bei Finanzberatungen oder IT-Dienstleistungen. Sonst ist der Aufwand für die Buchhaltung samt Bilanzierung und Veröffentlichung der Bilanz sowie für die Steuererklärung viel zu hoch. Zudem wird man hier sein eigener angestellter Geschäftsführer und muss neben Lohnsteuer noch Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer abführen.

Altersvorsorge und Rechtschutz

Welche anderen Rechtsformen kommen noch in Frage?Wer nicht mit Familien-, sondern mit Firmennamen auftreten will, kann sich im Handelsregister als eingetragener Kaufmann (e.K.) anmelden. Dann verliert jedoch selbst der Ingenieur seinen Freiberuflichkeitsstatus. Von einer englischen Limited ist Kleingewerbetreibenden wegen der aufwändigen Aufzeichnungs- und Bilanzierungsregelungen nach britischem Recht eher abzuraten.

Welche Versicherungen sollten Selbstständige auf jeden Fall haben? Ratsam ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei mindestens 50-prozentiger Erwerbsminderung bis zum Eintritt ins Rentenalter bezahlen muss. Jeder Freiberufler sollte sich auch gegen Arbeitslosigkeit absichern was sie innerhalb eines Monats nach Ende einer Anstellung oder von AlG-I-Bezug (nicht als Hartz IV Bezieher), per Antrag bei der örtlichen Bundesagentur erledigen können.

Der Vorteil: Nach zwölf Monaten haben Sie im Falle einer Pleite ein halbes Jahr lang Anspruch auf ALG I.

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