Rechtsformen für Gründer Mini-GmbH, GbR, Limited oder AG?

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Aber auch wenn die neue UG mit wenig Kapital leicht und kostengünstig zu gründen ist, rät Experte Christoph v. Einem eher davon ab. „Grundsätzlich ist die GmbH für die meisten Gründer nach wie vor die sinnvollste Rechtsform“, sagt der Anwalt. 25 000 Euro Stammkapital benötigten die meisten Gründer am Anfang ohnehin, zumal sich in die GmbH anders als in die UG auch Sacheinlagen wie Maschinen einbringen lassen.

„Außerdem wirkt eine GmbH sehr viel seriöser“, hat v. Einem festgestellt, „sie hat es leichter, Investoren und Geschäftspartner zu finden.“

Die Gründer von Chocri bevorzugen daher gleich die GmbH – zumal sie in die USA expandieren. Dort sind schmerzhafte Schadensersatzforderungen nach Produktfehlern keine Seltenheit und Haftungsbeschränkungen deswegen noch sinnvoller.

Britische Rechtsform mit Tücken

Die UG ist nach Ansicht v. Einems nur in Ausnahmefällen interessant – etwa, wenn man sehr früh gründet und das Kapital noch besonders knapp ist. Dann sei sie auch der Limited vorzuziehen.

Diese britische Rechtsform war lange der einzige Weg, mit sehr wenig Kapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen: Ein Pfund reicht.

Allerdings bewegt sich eine britische Limited auf deutschem Boden zwischen zwei Rechtssystemen: Die Gründer müssen sowohl die hiesigen buchhalterischen Regeln als auch die britischen beachten.

Wer es vergisst, dem britischen Handelsregister regelmäßige Jahresbilanzen zu schicken, muss mitunter empfindliche Strafen zahlen. Zudem sei das britische Insolvenzrecht härter, betont Experte v. Einem: „Gründer kommen im Insolvenzfall mit einer Limited sehr viel leichter in die persönliche Haftung als mit der UG.“

Ganz anders haben sich Christian Lindner und seine Mitgründer entschieden. Die vier kündigten 2007 ihre Manager-Jobs beim Bonuskartenanbieter HappyDigits, um Retailo zu gründen.

Ihre Idee: Die klassischen Papiergutscheine, die von Einzelhändlern seit Jahren ausgegeben werden, durch kleine aufladbare Geschenkkarten zu ersetzen.

Inzwischen sind die rechteckigen Gutscheine von über 60 großen Einzelhändlern an mehr als 10.000 Verkaufsstellen in Europa erhältlich: Wer etwa bei Aral tankt, kann dort eine Gutscheinkarte für Ikea aus dem Regal ziehen, an der Kasse aufladen und verschenken.

So verkaufen die Einzelhändler mehr, und die Verkaufsstellen sowie Retailo werden am Umsatz beteiligt.

Hohe Kosten bei Gründung einer AG

Den Gründern war früh klar, dass ihr Startup nicht „zu garagenartig“ daherkommen soll – sie haben sich gleich für eine AG entschieden. „Zum einen wollten wir unsere Mitarbeiter von Anfang an am Unternehmen beteiligen – das motiviert und bindet gute Köpfe ans Unternehmen“, erklärt CEO Christian Lindner. Eine solche Beteiligung sei in einer AG deutlich einfacher als in einer GmbH, da man unkompliziert Aktien und Aktienoptionen ausgeben könne.

Zum anderen habe Retailo früh ins Ausland expandiert: „Eine AG ist international anerkannter und gilt allgemein als seriöser“, sagt Lindner. „Zudem können wir so im Ausland leicht Tochterfirmen gründen.“

Und schließlich hat die Idee der Gründer schnell Risikokapitalgeber auf den Plan gerufen, die sich vergleichsweise leicht an der AG beteiligen konnten: Wellington Partners, Endeavour Vision und Seventure haben insgesamt 15 Millionen Euro in das Unternehmen investiert. Langfristig hält CEO Christian Lindner sogar einen Börsengang für möglich – mit einer GmbH wäre der nicht drin.

Allerdings kostet eine AG mehr: „Einige Tausend Euro“ mussten die Retailo-Gründer ausgeben, um Anwalt und Notar zu bezahlen. Dazu kommen mindestens 50 000 Euro Grundkapital, die bei einer Aktiengesellschaft nötig sind.

Thorsten Singhofen und Oliver Krohne kamen mit ihrer UG deutlich billiger davon: Sie kostete nur „ein paar Hundert Euro“. Allerdings lief der Termin beim Notar anders ab als gedacht: Der Rechtsexperte hatte noch nie eine UG-Gründung begleitet. „Er wusste nicht, dass wir einen Teil des Gewinns ansparen müssen“, sagt Singhofen. „Aber wir haben ihm erklärt, wie der Hase läuft.“ 

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