Rein Rechtlich Elterngeld-Aufstockung: Teures Incentive im Personalwettbewerb

Einige Firmen stocken das Elterngeld auf, um Familienfreundlicher zu werden. Doch diese Incentive kann Nachteile haben. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Quelle: dpa

Im Wettbewerb um die besten Köpfe bieten immer mehr Konzerne an, das Elterngeld zum vollen Gehalt aufzustocken. Ein Angebot mit Haken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsrechtsexpertin Claudia Posluschny von Norton Rose Fulbright erklärt, wie es günstiger geht.

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Claudia Posluschny ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright in München. Sie berät Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen, von Restrukturierungen, nationalen und internationalen Transaktionen bis hin zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Daneben unterstützt sie laufend Personalleiter und Geschäftsführer deutscher und internationaler Unternehmen in deren tagtäglichem Geschäft bei arbeitsrechtlichen Themen.

Im Kampf um die besten Fachkräfte betonen Unternehmen verstärkt ihre Attraktivität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Finanzielle Sonderleistungen zur Unterstützung junger Familien sind en vogue. Neben Sachleistungen wie Unternehmens-Krippen, Kindergartenplätzen oder Eltern-Kind-Büros spielen finanzielle Anreize eine wichtige Rolle. Denn die Sorge um finanzielle Einbußen beeinflusst die Einstellung von Männern wie Frauen gegenüber ihrem Arbeitgeber gleichermaßen.

Globale Konzerne vor allem aus innovativen Branchen mit entsprechender Marktmacht wie jüngst Hewlett Packard, Nestlé oder SAP, versprechen teils großzügige Sonderleistungen, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu gewinnen oder zu halten oder ihren Frauenanteil zu erhöhen. Aber ist die Gestaltung der finanziellen Anreize rund um das Thema Elterngeld auch arbeitsrechtlich sinnvoll?

Staat schützt mit Elterngeld vor Einbußen

Bereits heute stellt das Bundeselterngeldgesetz mit dem Basiselterngeld, dem ElterngeldPlus oder dem Partnerschaftsbonus ein im internationalen Vergleich komfortables und flexibles Instrumentarium zur Verfügung.

Finanzielle Einbußen werden durch das gesetzlich garantierte Elterngeld abgefangen. Wer nicht arbeitet, erhält 65-67 Prozent des letzten Einkommens. Maximal können 1800 Euro Basiselterngeld pro Monat für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden

Aufstockung des Elterngelds ist teuer

Liegt das frühere Nettogehalt allerdings deutlich über 2700 Euro im Monat - damit erhält man den Höchstsatz von 1800 Euro Elterngeld -, wird die Elternzeit vielfach als finanzielle Einbuße wahrgenommen. Hier kommt die von den Unternehmen etwas marktschreierisch daherkommende „Aufstockung des Elterngeldes“ ins Spiel. Man könnte meinen, dass Unternehmen die letzten fehlenden Prozentpunkte durch freiwillige monatliche Zahlungen ausgleichen. Allerdings müssen sich junge Eltern, die Elterngeld beziehen, alle Einnahmen, die ihnen als Ersatz für das Einkommen zustehen, auf das Elterngeld anrechnen lassen. Insgesamt handelt es sich bei dieser Variante um die teuerste aller Möglichkeiten.

Einmalzahlungen als Alternative

Anders liegt der Fall bei einmaligen Sonderleistungen. Bei Microsoft beispielsweise erhalten Mütter nach der Geburt eine Prämie, Väter sechs Wochen bezahlten Sonderurlaub. Solche anlassbezogenen oder einmaligen Zahlungen ohne Leistungserwartung reduzieren das Elterngeld nicht.

Die Zahlung einer einmaligen Prämie nach der Geburt ist unkompliziert und kann vertraglich eindeutig gefasst werden. Möglich wäre daher auch, dass der Arbeitgeber statt einer monatlichen Aufstockung den Ausgleich der Differenz zwischen gewährtem Elterngeld und Arbeitsentgelt zu Beginn der Elternzeit als Einmalbetrag auszahlt. Allerdings sollte sich das Unternehmen dann auch die Treue der so incentivierten Beschäftigten sichern.

Betriebstreue honorieren

Eine Prämienzahlung vor der Geburt des Kindes, mit der der Arbeitgeber eine mögliche zukünftige Betriebstreue honorieren möchte, sollte an den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses über einen Stichtag hinaus bis zum Ende eines zumutbaren Bindungszeitraums geknüpft werden. Alternativ könnte der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf zumutbarer Bindungsfristen endet. Eine saubere vertragliche Regelung ist hier unerlässlich.

Familienzeit bei vollem Lohnausgleich

Darüber hinaus können Unternehmen eine individuelle, vom staatlichen Elterngeld separate Regelung einer „Familienzeit“ treffen. Arbeitsrechtlich handelt es sich um ein Plus zur gesetzlichen Regelung, beispielsweise in Form einer bezahlten Freistellung von der Arbeit (Elternzeit plus Entgelt) oder der Gewährung von Sonderurlaub. Hewlett Packard etwa bietet seinen Mitarbeitern an, das Gehalt in den ersten sechs Monaten der Elternzeit weiterzuzahlen. Dies allerdings ohne staatlichen Leistungsbezug, denn regelmäßige Entgeltleistungen würden entweder in Anrechnung gebracht oder den Anspruch auf Elterngeld sogar ausschließen. Und sofern die Eltern eine längere Elternzeit angemeldet haben, kann staatliches Elterngeld anschließend unvermindert bezogen werden.

Fazit

Global agierende Konzerne mit großer Marktmacht können und müssen besondere Anreize für ihre hochqualifizierten Mitarbeiter setzen. Einmalige Zahlungen sind dabei der Aufstockung des Elterngelds vorzuziehen.

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