Eine Expertenkommission fordert die Einführung von zwei gesetzlichen Feiertagen für Angehörige nichtchristlicher Religionen. Die Robert-Bosch-Stiftung, in deren Auftrag die Kommission "Zukunft der Arbeit" arbeitet, bestätigt eine entsprechende Meldung der Wochenzeitung DIE ZEIT.
Die Kommissionsmitglieder finden, dass das von christlich Traditionen geprägte Feiertagsrecht sich zunehmend als "Ungleichbehandlung von Religionen" auswirkt. Sie fordern den Gesetzgeber deshalb auf, die Feiertagsregelungen zu zu ändern.
Die drei Bundesländer Hamburg, Bremen und Hessen haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt in einem Staatsvertrag mit den nicht christlichen Religionsgemeinschaften eingeführt. In den beiden Hansestädten sind drei islamische Feste als kirchliche Feiertage anerkannt. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese generell arbeitsfrei sind, da es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt. Das heißt, an solchen Tagen können Schüler frei nehmen und Arbeitnehmer Urlaub beantragen. Dass Muslime und Juden für religiöse Feiern freie Tage nehmen können ist auch in anderen Bundesländern seit Jahren gängige Praxis. Durch die Staatsverträge haben Juden und Muslime nun allerdings einen Rechtsanspruch darauf.
Der komplette Bericht der Kommission, in dem vor allem die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Arbeitsleben thematisiert werden sollen, wird am kommenden Montag an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen übergeben.