




Frauen, die nach der Geburt ihres ersten Kindes beruflich zurückstecken, finden aus dieser familiären Aufgabenteilung später kaum noch heraus. Glücklich sind sie damit allerdings oft nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentlichte Paar-Studie des Allensbach-Institutes im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Danach erklärten 57 Prozent der nicht arbeitenden Mütter von Kindern unter sechs Jahren, Berufstätigkeit sei für sie „ziemlich wichtig“.
Zweites auffälliges Ergebnis der Studie ist der immer noch große Graben zwischen Ost und West. Nach der Elternzeit arbeiten in den neuen Bundesländern 34 Prozent der Frauen in Vollzeit. Im Westen ist dies nur bei 11 Prozent der Mütter der Fall.
In sechs Schritten zur Teilzeit-Arbeit
Prüfern Sie informell, etwa im Intranet oder beim Betriebsrat, welche Regelungen im Unternehmen üblich sind. Wenn mehrere Kollegen bereits reduziert haben, erleichtert das die Argumentation.
Entscheiden Sie sich, ob sie die tägliche Arbeitszeit reduzieren wollen oder die Zahl der Arbeitstage.
Geht die Reduktion der Arbeitszeit mit einem Einkommensverzicht einher, gilt es die Steuerklasse zu beachten. Sinkt das Einkommen Eins zu Eins mit der Arbeitszeit, sollte die Steuerersparnis optimal justiert sein. In Hintergrund kann ein Anwalt die entsprechenden Vereinbarungen checken. Gerade Führungskräfte müssen bei Boni, Dienstwagen und Co vorsichtig sein.
Der Arbeitnehmer muss seinen Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit, den Umfang der Zeitreduzierung und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeitphase beantragen.
Interessenten brauchen ein wenig Geduld. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn die Genehmigung der Teilzeit schriftlich mitteilen. Können sich beide Parteien nicht einigen und äußert sich der Arbeitgeber nicht innerhalb der Monatsfrist schriftlich, verringert sich die Arbeitszeit automatisch.
Wenn der Vorgesetzte mauert: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Bedingung: Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen sein. Wichtig: Das Gesetz sieht eine einvernehmliche Lösung vor. Ein juristisches Vorgehen gegen den Arbeitgeber ist ein schwerer Bruch des Vertrauensverhältnisses und kann das Ende der Karriere bedeuten.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht zwei Gründe für dieses Ost-West-Gefälle: Das Angebot für Ganztagsbetreuung sei in den östlichen Bundesländern immer noch besser. Das Rollenverständnis sei im Westen immer noch ein anderes.
Dazu trügen auch Politiker wie der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bei, die das Uralt-Klischee von der arbeitenden Rabenmutter pflegten. „Damit muss endlich einmal Schluss sein“, forderte Schwesig. Scheuer hatte Anfang der Woche Schwesigs Vorstoß für Kinderbetreuung in Abend- und Nachtstunden scharf kritisiert.
Die Allensbach-Studie stellt jetzt fest: Waren vor der Geburt des ersten Kindes bei bundesweit 71 Prozent der Paare beide Partner in Vollzeit erwerbstätig, so galt dies nach der Geburt lediglich für 15 Prozent. Bei mehr als der Hälfte der Paare mit kleinen Kindern war nach der Elternzeit nur noch ein Partner - meistens der Mann - voll berufstätig, während der andere - in der Regel die Frau - in Teilzeit beschäftigt war.
17 Prozent der Mütter schieden komplett aus dem Berufsleben aus. Die einmal gewählte Konstellation wird von den meisten Paaren auch nach der Geburt des zweiten Kindes beibehalten.
Das hat laut Schwesig auch mit der immer noch nicht ausreichenden Flexibilität vieler Arbeitgeber zu tun. Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack ist überzeugt: „Damit Mütter und Väter künftig gleichermaßen und partnerschaftlich Erwerbs- und Familienarbeit leisten können, muss die Arbeitszeit anders verteilt werden.“