Ermittlungen DWS-Chef Wöhrmann erhielt rassistische Drohbriefe

Betroffen seien auch mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Briefe enthalten zum Teil drastische Ausdrücke und Beleidigungen.

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Beim Fondshaus der Deutschen Bank waren 2021 vor allem Nachhaltigkeitsfonds gefragt. Quelle: Reuters

Der Chef der Fondsgesellschaft DWS, Asoka Wöhrmann, hat in den vergangenen Monaten mehrere anonyme Drohbriefe mit zum Teil rassistischen Beleidigungen bekommen. Ein Brief im Dezember habe auch weißes Pulver enthalten, das sich nach einem Polizei- und Feuerwehreinsatz als Backpulver herausstellte, sagte ein Sprecher der Deutschen-Bank-Tochter am Dienstag.

Auch Mitglieder des Aufsichtsrats, darunter der Chef des Kontrollgremiums, Karl von Rohr, hätten Drohbriefe bekommen. Die Frankfurter Polizei bestätigte am Dienstag auf Anfrage laufende Ermittlungen, wollte sich aber nicht zu Einzelheiten äußern.

Die Schreiben, die Reuters in Kopie einsehen konnte, enthielten zum Teil drastische Ausdrücke und Beleidigungen. „Totengräber der DWS.. du wirst bezahlen, die Bombe tickt... Tritt endlich zurück!“, hieß es zum Beispiel in einem Brief an Wöhrmann, der in Sri Lanka geboren wurde. Ein anderes Schreiben enthielt ein rotes Fadenkreuz, darunter die Drohung: „Du kriegst was du verdienst“ in Großbuchstaben, gefolgt von einer explizit rassistischen Beleidigung. Die „WirtschaftsWoche“ hatte zuerst über die Existenz anonymer Drohbriefe berichtet.

Die Fondsgesellschaft hatte unlängst einen Ergebnisschub im vierten Quartal gemeldet. Die Zahlen legen nahe, dass die jüngste Diskussion um „grüne“ Investments die Geschäfte der DWS nicht geschmälert hat.

Die Fondsgesellschaft war im vergangenen Jahr beim Thema nachhaltige Investments in die Schlagzeilen geraten. Hintergrund waren Vorwürfe einer ehemaligen Leiterin des Unternehmensbereichs Nachhaltigkeit, der Vermögensverwalter sei zu lax mit Kriterien bei solchen Investments umgegangen. Die DWS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat inzwischen die Klage der ehemaligen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung zurückgewiesen.

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