EZB-Urteil Bundesbank sieht Forderungen des Verfassungsgerichts als erfüllt an

Auch die Bundesbank sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht als erfüllt an. Sie wird sich weiterhin an Ankäufen im Rahmen des PSPP beteiligen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Laut Bundesbank stellte der EZB-Rat Anfang Juni fest, dass das Kaufprogramm auch mit Blick auf dessen wirtschaftspolitische Auswirkungen verhältnismäßig sei. Quelle: dpa

Die Bundesbank sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) als erfüllt an. „Die Deutsche Bundesbank wird sich deshalb weiterhin an Ankäufen im Rahmen des PSPP beteiligen“, teilte die Notenbank am Montag in Frankfurt auf Anfrage mit.

Die Karlsruher Richter hatten mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete milliardenschwere Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die EZB überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Andernfalls dürfte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen. Für diese Prüfung räumte der Zweite Senat höchstens drei Monate Zeit ein, die Frist endet am kommenden Mittwoch.

Der EZB-Rat stellte der Bundesbank zufolge Anfang Juni fest, dass das Kaufprogramm auch mit Blick auf dessen wirtschaftspolitische Auswirkungen verhältnismäßig sei. Der Rat hatte zudem Unterlagen für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen. Die Papiere wurde der Bundesregierung und dem Bundestag über die Bundesbank zur Verfügung gestellt.

Bundesregierung und Bundestag sehen die Vorgaben der Gerichts erfüllt. „Ebenso wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ist auch der Vorstand der Deutschen Bundesbank der Auffassung, dass damit die Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 5. Mai 2020 erfüllt sind“, erklärte die Bundesbank.

Das Gericht prüft die Einhaltung seines Urteils nicht von sich aus. Haben die Kläger Zweifel daran, können sie den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung beantragen. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag, dass ein entsprechender Antrag eingegangen sei. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler hat das angedroht. Der Antrag muss in Karlsruhe eigens geprüft werden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%