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Finanzaufsicht Bafin nahm Wirecard Bank schon 2017 mit zwei Sonderprüfungen ins Visier

Einmal untersuchte die Behörde das Kreditgeschäft der Wirecard Bank, ein zweites Mal ging es um die Geldwäschebekämpfung. Offenbar ohne relevantes Ergebnis.

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Sonderprüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gelten als das schärfste Schwert der Finanzaufsicht. Quelle: dpa

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Wirecard Bank in den vergangenen Jahren bei zwei Sonderprüfungen durchleuchtet. Vom 3. Juni bis zum 21. Juli 2017 untersuchte die Behörde das Kreditgeschäft der zu dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard gehörenden Bank, wie aus einer Reuters am Mittwoch vorliegenden Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Danyal Bayaz hervorgeht.

Bei einer zweiten Sonderprüfung, die vom 2. bis 4. Juli 2019 stattfand, ging es um die Geldwäschebekämpfung. „Die Wirecard Bank wurde in den letzten Jahren mehrfach von der Bafin geprüft – offenbar ohne relevantes Ergebnis“, sagte Bayaz. Die Bafin müsse ihre Prüfergebnisse gegenüber dem Bundestag offenlegen.

Sonderprüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gelten als das schärfste Schwert der Bafin. Über die beiden Prüfungen hatte zuerst der Branchen-Newsletter „Finanz-Szene“ berichtet.

Die Wirecard Bank hat eine Vollbanklizenz und fiel damit unter die Aufsicht der Bafin. Im Gegensatz dazu habe die Behörde gegenüber dem Mutterkonzern Wirecard so gut wie keine Kontrollmöglichkeiten gehabt, argumentiert die Bafin. Denn die Wirecard AG wurde nicht als Finanzholding eingestuft - eine Tatsache, die für viel Kritik gesorgt hat.

„Nach gemeinsamer Prüfung durch Deutsche Bundesbank und Bafin im Jahre 2017 und in Übereinstimmung mit einer späteren Stellungnahme der EZB war die Wirecard AG keine Finanzholding“, erklärte das Finanzministerium in dem Schreiben an Bayaz. „Die Einstufung des Gesamtkonzerns wird von der Bafin aktuell erneut überprüft.“

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