Zusammenfassen und sparen

Arbeitnehmer können bei einem Jobwechsel ihre beim alten Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Lebensversicherung mitnehmen. Für Sparbeiträge, die in eine solche Direktversicherung fließen, fallen pauschal nur 20 Prozent Einkommensteuer an, sofern die Police vor 2005 abgeschlossen wurde. Das gilt aber nur bis zu einer Grenze von 1752 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer.
Der Gesetzgeber lässt für Arbeitgeber aber eine Durchschnittsberechnung der Beiträge zu. Er darf Beiträge einzelner Mitarbeiter, die über 1752 Euro liegen, mit solchen verrechnen, die unter dem Limit bleiben. Bedingung ist aber ein gemeinsamer Versicherungsvertrag für alle Mitarbeiter. Damit Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, in den Genuss der Pauschalsteuer kommen, müssen ihre Policen mit dem Gruppenversicherungsvertrag des neuen Unternehmens verbunden werden, so die Richter des Bundesfinanzhofs (VI R 9/08).