Börse Schadenersatz für Anleger

Je stärker die Kurse schwanken, desto höher sind die Verluste, wenn die Bank schlampt oder ihre Technik streikt. Wann Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben und wie sie ihn durchsetzen.

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Bulle vor der Börse Quelle: Bert Bostelmann für WirtschaftsWoche

Stellen Sie sich vor, Sie wetten an der Börse mit hohem Risiko – und verlieren Geld, Minute für Minute. Just in dem Moment, in dem Sie per Online-Order aussteigen wollen, fällt die Handelsplattform aus – Sie verlieren weiter.

Einem Anleger aus dem Ruhrgebiet ist genau dies passiert. Er hatte beim britischen Makler CMC Markets mit speziellen Derivaten auf einen fallenden Dax gewettet. Für derartige Wetten müssen Anleger nur wenig Geld als Sicherheit hinterlegen. So können sie ihren Einsatz vervielfachen. Oder sie müssen, falls die Wette schiefgeht, Geld nachschießen.

Der Anleger mit dem CMC-Depot verlor an einem Tag das 3,5-Fache seines Einsatzes, insgesamt rund 22.600 Euro, weil der Dax stieg, er seine Wette aber nicht stoppen konnte. „Am 5. August konnten wir für etwa 15 Minuten keine Kurse für CFD-Produkte auf den Dax berechnen, weil die Leitung zu unserem Datenlieferanten Reuters ausfiel“, bestätigt Cem Dikmen, Geschäftsleiter von CMC Markets Deutschland.

Immer wenn es an den Börsen kracht und Anleger viel Geld verlieren, nimmt die Zahl der Beschwerden zu (siehe Grafik). Manche Bank ist mit der Vielzahl an Orders überfordert, manche schaltet wohl auch mal den Rechner ab, wenn ein Geschäft zu teuer werden könnte. Wie können sich Anleger wehren?

Wenn die Technik versagt...

Nach der Lehman-Pleite stieg die Zahl der Beschwerden von Bankkunden

Anleger sind es gewohnt, bei Online-Brokern innerhalb von Sekunden Aktienpakete zu kaufen oder zu verkaufen. So schnell der Internet-Handel ist, so anfällig ist er auch für Pannen. Datenleitungen versagen, Server sind überlastet, in der Handels-Software sind Fehler versteckt. Das fängt bei den Börsen an, geht weiter über die Händler und zieht sich durch bis zur Depotbank des einzelnen Anlegers. Insbesondere an den Schnittstellen klemmt es.

Je stärker der Dax und andere Indizes schwanken, desto schwerer tun sich Händler und Emittenten damit, angemessene Kurse für Wertpapiere und Derivate zu stellen. Sie laufen dem aktuellen Geschehen ständig hinterher. Gelingt es ihnen bei einzelnen Wertpapieren nicht, marktnahe Preise zu berechnen, setzen sie den Handel zeitweise aus – offiziell aus technischen Gründen (siehe Grafik auf der nächsten Seite), so wie auch CMC.

In Krisenzeiten kommen Ausfälle im Wertpapierhandel fast täglich vor. Auch wenn der Handel eines Wertpapiers noch läuft, führen technische Pannen bisweilen zu absurden Ergebnissen. So orderte ein Anleger bei der Deutschen Bank 200 Zertifikate. Deren Marktpreis lag zu dem Zeitpunkt bei 110,23 Euro pro Stück. Die Deutsche Bank buchte die Zertifikate aufgrund eines Fehlers im eigenen Handelssystem mit jeweils 19,32 Euro ins Depot. Am folgenden Handelstag stornierte die Bank die Buchung und rechnete den höheren Preis ab. Zu spät wie das Landgericht Frankfurt befand (2-29 O 147/08). Die Deutsche Bank hätte, wie im Kleingedruckten vereinbart, innerhalb von zwei Stunden ihren Fehler korrigieren müssen, so die Richter. Da sie dies versäumt habe, müsse sie die Zertifikate zum günstigeren Preis wieder ins Depot ihres Kunden einbuchen.

...oder die Bank schlampt

Auch Händler und Bankmitarbeiter sind anfällig für Fehler: Orders für Wertpapiere werden falsch oder nicht ausgeführt. Gehen Fehler zulasten des Kunden, ist die Bank laut Gesetz schadensersatzpflichtig.

Direktbanken und Broker müssen Wertpapier-Orders zeitnah auszuführen. Wenn sich ein Broker 45 Minuten Zeit lässt, einen Aktienkauf abzuwickeln, muss er die Kursdifferenz dem Kunden erstatten (Landgericht Nürnberg, 14 O 9971/98).

Wenn die Bank einen Auftrag, der nur einen Tag gültig ist, regelrecht verschlampt, dann sollte sie im Sinne des Kunden handeln. So musste die Direktbank Comdirect eine Order über 200 Aktien rückgängig machen. Sie hatte einen Verkaufsauftrag nicht am Freitag, sondern erst am Montag ausgeführt. Nachbörslich hatte die Aktie um zehn Prozent zugelegt. Als der Anleger merkte, dass Comdirect die Aktien am Freitag nicht aus seinem Depot gebucht hatte, schickte er am Montag ein Fax, um den Verkauf zu stoppen. Er spekulierte auf einen weiter steigenden Kurs und wollte die Aktien behalten. Dummerweise hatte Comdirect dann die Aktien schon verkauft. Pech für den Anleger: Innerhalb einer Woche legte die Aktie um weitere 40 Prozent zu. Die Direktbank musste ihm zwar nicht den entgangenen Kursgewinn erstatten, aber die Mehrkosten, die der Anleger gehabt hätte, wenn er die Aktien zu einem höheren Kurs am Montag gekauft hätte (Bundesgerichtshof, XI ZR 164/00).

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