Abfindung für Degussa-Aktionäre Evonik geht gegen Urteil im Degussa-Spruchverfahren vor

45,11 Euro je Aktie hat Evonik früheren Degussa-Aktionären bisher als Abfindung gezahlt. Das Landgericht Düsseldorf sprach den Aktionären eine höhere Summe zu – wogegen jetzt der Essener Konzern Rechtsmittel einlegt.

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Evonik-Zentrale in Essen. Quelle: dpa

Der Essener Evonik-Konzern geht gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vor. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, habe Evonik bereits Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung in einem Spruchverfahren zur Abfindung von ehemaligen Aktionären der Degussa eingelegt. Laut den Informationen der WirtschaftsWoche hatte das Landgericht den Minderheitsaktionären von Degussa jetzt eine Abfindung von 52,75 Euro je Aktie zugesprochen. Die Evonik-Vorläufergesellschaft Ruhrkohle AG (RAG) hatte beim Zwangsausschluss der Tochter Degussa von der Börse im Jahr 2006 zunächst 42,66 Euro je Aktie zahlen wollen, erhöhte dann später die Abfindung auf 45,11 Euro je Anteilsschein.

Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts in der Sache stehe nach Einschätzung der Juristen des Essener Konzerns fest, ob Evonik den Minderheitsaktionären eine Nachzahlung zu leisten habe, so die WirtschaftsWoche. Evonik äußerte gegenüber dem Magazin, dass der Betrag von 45,11 Euro je Aktie die „angemessene Barabfindung darstellt und eine Erhöhung über diesen Betrag hinaus sachlich nicht zu rechtfertigen“ sei. Laut WirtschaftsWoche würde der jetzige Nachschlag  den MDax-Konzern noch einmal gut 38 Millionen Euro für die streitbaren Eigentümer von gut fünf Millionen Degussa-Anteilen kosten.

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