Abgeltungsteuer Wie der Staat Aktiengewinne schmälert

Wer Ausschüttungen steuerfrei kassieren kann, wie ausländische Aktien steuerlich behandelt werden.

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Abgeltungsteuer Quelle: dpa-tmn

Zum Leidwesen von Aktionären schmälert meist der Fiskus den Dividendenertrag. Ausschüttungen unterliegen in der Regel in voller Höhe der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zudem fällt Kirchensteuer an. Nur bis zu Grenze des Sparerfreibetrags von 801 (Verheiratete: 1602) Euro sind Dividenden steuerfrei. Der Freibetrag wird aber auch von Zinseinnahmen angeknabbert. Ihre Nettorendite nach Steuern können Anleger steigern, wenn sie in Aktien von deutschen Unternehmen investiert sind, die ihren (inländischen) Aktionären steuerfreie Dividenden spendieren.

Aus den Rücklagen

Keine Abgeltungsteuer wird fällig, wenn die Unternehmen die Ausschüttungen nicht aus dem Jahresgewinn, sondern aus Rücklagen steuerlicher Einlagekonten zahlen. Auf den steuerlichen Einlagekonten sind Sach- und Bareinlagen sowie andere Zahlungen verbucht, die nicht in das Nennkapital der Gesellschaft geflossen sind. Ausschüttungen daraus gelten als Rückzahlung von Einlagen an die Anteilseigner – und eine einfache Rückzahlung ist eben steuerfrei. Bei der Post und der Telekom etwa gibt es diese Konten seit der Aufspaltung der Bundespost 1995. Neben Post und Telekom schütten der Weinhändler Hawesko, die DAB Bank, der Medizintechniker Geratherm, die Technologieunternehmen Kontron, Mensch und Maschine und Software AG sowie die Immobilienunternehmen Deutsche Euroshop und Deutsche Wohnen Dividenden steuerfrei aus.

Nur für Käufe vor 2009

Anleger kassieren die Dividende nur dann steuerfrei, wenn sie ihre Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben. Wer erst später eingestiegen ist, muss die Dividende bei einem Verkauf der Aktie nachversteuern. Die gezahlten Dividenden werden rückwirkend vom Kaufkurs abgezogen, der zu versteuernde Kursgewinn fällt entsprechend höher aus – so denn die Differenz aus Verkaufskurs und Kaufkurs abzüglich gezahlter steuerfreier Dividenden auch positiv ist. Ist diese Summe gleich null oder negativ, fällt keine Steuer an. Wer also die Telekom Ende 2010 zu zehn Euro gekauft hat, nun 70 Cent Dividende kassiert und später zu 9,30 Euro oder weniger verkauft, muss nichts versteuern. Sollte die T-Aktie etwa zu elf Euro verkauft werden, ist Abgeltungsteuer auf 1,70 Euro fällig (elf Euro minus zehn Euro plus 70 Cent).

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