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Abo WindDer Fluch des Ankeraktionärs

Bei Abo Wind sollen die Rechte von Kleinaktionären beschnitten werden, bei Leoni droht die Enteignung. Das zeigt: Die Interessen von Groß- und Kleinaktionären stimmen nicht immer überein. Anleger sollten das bedenken.Julia Groth 10.06.2023 - 10:09 Uhr

Die Fälle Leoni und Abo Wind zeigen: Ein Ankeraktionär kann ein gravierender Nachteil sein.

Foto: Bloomberg

Eigentlich ist die Aktie von Abo Wind für langfristig orientierte Anleger interessant. Die Wiesbadener gehören zu den Profiteuren der Energiewende. Ihr Geschäft ist die Entwicklung von Wind- und Solaranlagen, von der Planung bis zum Bau. Das Geschäftsjahr 2022 war das bisher beste in der 27-jährigen Unternehmensgeschichte, die Geschäftsaussichten sind gut

Anleger sind trotzdem alles andere als zufrieden. Der Grund: Abo Wind prüft derzeit, die Rechtsform zu wechseln, von der Aktiengesellschaft (AG) zur Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Für die Kleinaktionäre des Unternehmens hätte das eine Beschneidung ihrer Mitbestimmungsrechte zur Folge.

Eine KGaA vereint Elemente einer Kommanditgesellschaft mit denen einer Aktiengesellschaft. Wichtigster Unterschied: Anders als in einer AG gibt es dort keinen Vorstand, sondern persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter. Diese tragen zwar höhere persönliche Risiken als der Vorstand einer AG, haben dafür aber auch mehr Macht. Der Einfluss der Kommanditaktionäre ist deutlich eingeschränkt, auch der Aufsichtsrat hat weniger zu sagen als in einer AG.

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Für Familienunternehmen oder Unternehmen mit dominanten Ankeraktionären ist die KGaA als Rechtsform interessant. Sie können so Kapital über die Börse aufnehmen, ohne dass die Großaktionäre Einfluss abgeben müssen. Genau das macht den Formwechsel auch für Abo Wind interessant. Die Familien der Gründer Jochen Ahn und Matthias Bockholt halten jeweils 26 Prozent der Unternehmensanteile; 38 Prozent befinden sich in Streubesitz. (Die restlichen zehn Prozent hält das Energieversorgungsunternehmen Mainova.)

Vertrauen zerstört

Abo Wind erwägt Kapitalerhöhungen – und die Gründerfamilien wollen dem offenbar nur zustimmen, wenn sie nicht an Macht verlieren. In einem Statement von Abo Wind heißt es: „Aktuell ist das Potential für Kapitalerhöhungen begrenzt, weil die Familien der Gründer als Mehrheitsaktionäre auch weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben möchten.“ Das könnten sie, wenn Abo Wind zur KGaA wird. Auf Kosten der Kleinaktionäre.

Der aktivistische Investor Enkraft Capital, der rund vier Prozent der Unternehmensanteile hält, hat sich mit deutlichen Worten gegen den geplanten Formwechsel ausgesprochen. Die Umwandlung in eine KGaA würde die Kontrolle der beiden Ankeraktionäre über das Unternehmen zementieren, selbst wenn sie im Zuge von Kapitalerhöhungen ihre Mehrheit verlieren würden. Die Pläne „zerstören das Vertrauen der Investoren“ schreibt Enkraft in einem Brief an das Management, über den die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Tatsächlich gab der Aktienkurs von Abo Wind nach Bekanntwerden der Formwechselpläne am 1. Juni scharf nach, um rund zehn Prozent.

Aktionäre enteignet

Abo Wind ist nicht das einzige Unternehmen, bei dem Kleinaktionäre derzeit um ihre Rechte fürchten. Noch krasser ist der Fall Leoni: Dort wurden die Aktionäre enteignet. Der österreichische Unternehmer Stefan Pierer ist dort seit 2021 größter Anteilseigner. Sein Sanierungskonzept für den angeschlagenen Kabelhersteller sieht einen radikalen Kapitalschnitt vor. Durch die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von Leoni auf null Euro verlieren die Aktien jeglichen Wert. Im Anschluss steigt Pierer mit frischem Kapital ein und bekommt dafür neue Anteilsscheine. Eine von ihm dominierte Gesellschaft wird neue Alleingesellschafterin von Leoni.

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Die anderen Leoni-Aktionäre konnten nicht einmal gegen diesen Plan stimmen. Denn umgesetzt wird er im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Dieses sieht ein vorgelagertes Sanierungsverfahren vor, also eine Sanierung, ehe das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Bei Anwendung des erst zwei Jahre alten StaRUG gelten besondere Quoten für Beschlüsse. 

Unter normalen Bedingungen hätte die Mehrheit der Aktionäre der Herabsetzung des Grundkapitals zustimmen müssen – was wohl nicht geschehen wäre. „Dass sich hier auf Kosten der freien Aktionäre allein der Großaktionär das Ruder übernimmt und zu Lasten und ohne Beteiligungsmöglichkeit der sonstigen Bestandsaktionäre eine Sanierung alleine zu seinen Gunsten vornimmt, ist weder nachvollziehbar noch der richtige Weg“, kritisiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Aktionärsvereinigung DSW. 

Die Fälle Leoni und Abo Wind zeigen: Ein Ankeraktionär kann ein gravierender Nachteil sein. Seine Interessen müssen nicht mit denen der Kleinaktionäre übereinstimmen. Schlimmstenfalls kann er versuchen, Streubesitzaktionäre loszuwerden – ohne angemessene Kompensation. Gesetze wie das 2021 in Kraft getretene StaRUG helfen, solche Pläne zu realisieren. Anleger sollten sich dieses Risikos bewusst sein, wenn sie in Unternehmen mit ein bis zwei dominanten Großaktionären investieren.

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