Aktien, Anleihen, Fonds Die Anlagetipps der Woche

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Fondstipp - Templeton Growth Fund Inc.: Nur noch unter dem Tresen

Kursverlauf Templeton Growth Fund Inc.

In der Europäischen Union sind die Grenzen für Menschen und Kapital offen. Aber ihre Außengrenzen verteidigt die Staatengemeinschaft wacker gegen fremde Fonds. Der weltweit in Aktien investierende Templeton Growth Fund Inc. (TGF), 1954 von der Investmentlegende Sir John Templeton gegründet, wird deshalb vom 1. Juli 2014 an zur Bückware, die in Deutschland nicht mehr aktiv am Banktresen verkauft werden darf. Ein neues EU-Gesetz verlangt, dass Manager und Fonds unter einer gemeinsamen Aufsicht stehen. Beim TGF sitzt aber der Fondsmanager auf den Bahamas, für die Kontrolle des Fonds ist die – durchaus strenge – US-Aufsicht zuständig. Eine Ausnahme wollten EU-Behörden beim TGF nicht zulassen.

Deutsche Anleger können trotzdem gelassen bleiben. Ihre investierten 2,8 Milliarden Euro sind im TGF weiter willkommen. Auch monatliche Sparraten dürfen in der vor dem Stichtag gültigen Höhe weiter eingezahlt werden. Allerdings gibt es weniger Transparenz: Einen deregistrierten Fonds darf das Fondshaus nicht mehr öffentlich anpreisen. Schon deutschsprachige Fondsinformationen im Internet sind heikel. Für die Steuererklärung wichtige Daten wird Templeton weiterhin bieten.

Die Abschottung hilft dem EU-Mitglied Luxemburg. Templeton preist den Templeton Growth (Euro) als Alternative zum US-Original an. Der Schwesterfonds ist in Luxemburg angesiedelt und EU-konform. Er wird vom selben Manager von den Bahamas aus betreut und enthält nahezu die gleichen Aktien wie das Original. Mit Gesamtkosten von 1,83 Prozent ist er aber um 0,75 Prozentpunkte pro Jahr teurer und bei der Performance schlechter. Ein Wechsel wäre für Anleger nachteilig, wenn sie vor der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben. Ihnen ginge die Steuerfreiheit für Kursgewinne verloren.

Im Großen und Ganzen ist die aktuelle EU-Gesetzgebung durchaus anlegerfreundlicher. Depotbanken, die Wertpapiere eines Fonds verwahren, haften künftig auch, wenn sie diese Aufgabe an andere Banken übertragen, was weltweit üblich ist. Die heutigen Regeln hätten Fondsverluste durch den US-Betrüger Bernard Madoff vermieden. Damals hafteten Depotbanken nicht.

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