
Der Sanktionsausschuss der Börse Frankfurt hat die Bank Oddo Seydler wegen künstlicher Umsätze in fünf Aktien zur Zahlung von 20.000 Euro verurteilt. Die Händler haben 2011, 2012 und 2013 an der Börse manipuliert und dabei so agiert, dass Aktien von fünf Unternehmen immer wieder zwischen dem Börsenparkett und dem elektronischen Handelssystem Xetra im Kreis gehandelt worden sind. Dadurch hat sich das Umsatzvolumen der Papiere massiv erhöht, teilweise wurden binnen zwei Minuten mehr Aktien gehandelt als sonst an einem Tag üblich.
Dem Ausschuss, der Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften ahndet, lagen vier Verfahren gegen fünf Händler der Bank zur Entscheidung vor, die zu einem Verfahren verbunden worden sind (Aktenzeichen H4–2013 und weitere). Im Beschluss, der der WirtschaftsWoche vorliegt, geht der Sanktionsausschuss von schweren Verstößen aus. Die Bank sei systematisch vorgegangen und habe die Verstöße „bewusst in Kauf genommen“. Die Händler hätten ihre Aufgabe als Designated Sponsor eigenmächtig ausgeweitet. Ein Sponsor betreut im Auftrag eines börsennotierten Unternehmens dessen Aktie. Sponsoren sollen jederzeit eine Mindeststückzahl Aktien anbieten und nachfragen. Doch die Händler von Seydler haben aktiv Aktien an Händler auf dem Parkett verkauft. Die Parketthändler haben die Papiere über Xetra losgeschlagen – oft an Händler von Seydler, die bereits Aufträge für die Aktien auf Xetra platziert hatten. Die Aktien wurden im Kreis gehandelt. Oddo Seydler ist Marktführerin im Sponsoring, die Bank betreut mehr als 200 Aktien.
Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt aktuell wegen des Verdachts der Marktmanipulation in der Xing-Aktie gegen Händler von Oddo Seydler. Sie sollen im März 2013 an sechs Handelstagen das Volumen der Aktie künstlich nach oben getrieben haben. Ein Sprecher der Bank wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren „nicht äußern“. Zur Manipulation allgemein betonte er, dass sich 2013 „die Interpretation bestehender Regelungen an der Frankfurter Wertpapierbörse geändert“ habe. In der Folge habe man „die internen Regelungen angepasst“.