Es geht aber auch in die andere Richtung. So kann der Börsianer beim geplanten Kauf einer Aktie auch per Limit festlegen, ab welchem Kursniveau (Stop-Buy) er eine Aktie kaufen will. Die Broker bieten hier mittlerweile vielfältige Ordermöglichkeiten an.
Weitere wichtige Börsenbegriffe sind:
- Anleihe: Anders als bei der Aktie wird der Anleihenkäufer nicht Teilhaber des Unternehmens (im Wert der Aktie), sondern leiht dem Unternehmen Geld zu einem festen Zinssatz
- Ask: das Angebot, also der Kurs, zu dem ein Papier gekauft werden kann
- Außerbörslicher Handel: Bei dieser Form des Wertpapierhandels tätigen vor allem institutionelle Anleger, also Banken, Investmentgesellschaften und Versicherer, ihre Geschäfte. Dies geschieht außerhalb der regulären Börsenzeiten (vor- oder nachbörslich)
- Baisse: Die Baisse oder Bärenmarkt ist das Gegenteil der Hausse und steht für eine negative Entwicklung, also fallende Kurse
- Bid: die Nachfrage, sprich: der Kurs, zu dem verkauft werden kann
- Cashflow: Der Cashflow eines Unternehmens setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss, den Abschreibungen, den Veränderungen bei langfristigen Rückstellungen und den Veränderungen bei Rücklagen. Mittels des Cashflows wird die Finanzkraft eines Unternehmens bestimmt.
- Dax: Der Deutsche Aktienindex (DAX) umfasst die 30 größten deutschen börsennotierten Unternehmen und wird von der Deutschen Börse AG ermittelt. Die Kriterien, mit denen die Unternehmen bewertet werden, sind der Börsenumsatz oder Turnover und die Marktkapitalisierung nach Streubesitz
- Hausse: Die Hausse oder auch Bullenmarkt steht für anhaltend steigende Kurse
- KGV: Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine Kennzahl zur Beurteilung von Aktien. Die Formel zur Berechnung des KGV lautet Kurs der Aktie geteilt durch Gewinn pro Aktie. Beträgt der Kurs 100 und der Gewinn 20 Euro, wäre das KGV gleich fünf. Das bedeutet, dass das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, fünf Jahre braucht, bis es den Aktienwert als Gewinn erwirtschaftet hat. Dementsprechend gut ist ein niedriges KGV.
Zum Schluss sollten Anleger noch bedenken, dass Kapitalerträge seit 2009 mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Seit dem werden auf Kursgewinne und Zinserträge 25 Prozent Steuern fällig. Da die Abgeltungssteuer eine sogenannte Quellsteuer ist, kommen die 25 Prozent gar nicht mehr beim Investoren an: Banken und Sparkassen zwacken die Abgeltungssteuer direkt von den Kapitalerträgen ab und geben sie an das zuständige Finanzamt weiter. Ein kleiner Vorteil hierdurch: Der Anleger muss seine Einkünfte aus Börsengeschäften nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Seine Steuerschuld ist abgegolten.