Einmal im Jahr gibt es für Aktionäre einen ganz besonderen Termin. Das ist der Tag, an dem die Dividenden ausgeschüttet werden. Allein die Formulierung klingt schon vielversprechend, so als würden die stolzen Aktienbesitzer regelrecht mit Geld überschüttet. Diese Vorstellung ist übertrieben, auch wenn die Dividendenkönige der Wirtschaftselite an einem einzigen Ausschüttungstermin schon mal hunderte Millionen Euro kassieren, was etwa auf die Familien der Piëchs (Volkswagen, Porsche) oder der Quandts (BMW) zutrifft. Kein Wunder, denn die Clans sind Großaktionäre mit wesentlichen Beteiligungen an großen Dax-Unternehmen, dem Olymp der deutschen Wirtschaft. Sie besitzen Anteilspakete mit zig Millionen Aktien.
Bei Privatanlegern dagegen sind die Dividendeneinnahmen überschaubar. Trotzdem sind Dividenden als Ersatz für die fast auf Null geschrumpften Sparzinsen eine wichtige Säule bei der privaten Geldanlage. Sie ermöglichen jedem Aktionär die Teilhabe an den Gewinnen größerer oder kleinerer Aktiengesellschaften, ohne jemals Unternehmer gewesen zu sein. Bequemer kann man nicht beim Kapitalismus mitmachen. Dank Dividenden und Aktien lässt sich Wirtschaft demokratisieren – jedenfalls zu einem Teil. Voraussetzung ist, dass Normalsterbliche sich ein bisschen für Aktien interessieren und sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ein paar davon kaufen, auch wenn sie damit ins Risiko gehen.
Von der gesamten Ausschüttung eines Jahres entfallen auf die einzelne Aktie typischerweise nur kleinere Beträge im Cent- oder Euro-Bereich. Der Technologiekonzern Siemens zum Beispiel hat auf seiner jährlichen Hauptversammlung am 1. Februar diesen Jahres beschlossen, von seinem Milliardengewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 je Aktie 3,60 Euro auszuschütten. Gezahlt wurde ein paar Tage darauf, am 6. Februar.
Teilt man die 3,60 Euro durch den Kurs der Siemens-Aktie von 122,80 Euro am Tag der Hauptversammlung, ergibt sich eine Dividendenrendite von 2,9 Prozent. Sie gilt als relative Größe für die unzähligen Kleinaktionäre genauso wie für die wenigen Eigentümer der ganz großen Anteilspakete.
Was sagt die Dividendenrendite aus? Aktionäre können diese Kennzahl als Verzinsung auf ihr investiertes Kapital interpretieren – in Zeiten, in denen festverzinsliche Anlagen fast gar keine Zinsen mehr abwerfen, sind 2,9 Prozent Rendite wie jetzt bei Siemens ein nettes Trostpflaster.
Die in den Finanzportalen jederzeit aktuell angegebenen Dividendenrenditen richten sich nach dem Tageskurs der jeweiligen Aktie. Die Frage ist, welcher Tageskurs am aussagekräftigsten ist. Anleger sollten bei der Berechnung ihrer persönlichen Dividendenrendite am besten den Kurs berücksichtigen, zu dem sie ursprünglich mal gekauft haben. Aus Sicht von Aktionären, die zu niedrigeren Kursen bei dem Unternehmen eingestiegen sind, fällt die Dividendenrendite natürlich günstiger aus. Denn klar, die Dividenden fließen an jede Aktie, egal zu welchem Preis ihr Eigentümer ursprünglich eingestiegen ist. Unterschiede bei den Dividenden kann es lediglich zwischen verschiedenen Aktiengattungen eines Unternehmens geben. Vorzugsaktien können mit einer höheren Dividende ausgestattet sein als Stammaktien, die Aktionären auch ein Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung einräumen. Bei Vorzugsaktien verzichten Aktionäre auf ihr Stimmrecht zugunsten einer höheren Dividende.
Dividenden sind kein Automatismus
Die Unternehmen schütten meist nur einen Teil ihres Jahresgewinns als Dividende aus. Anders als die Gewinne können Unternehmen also ihre Dividende nach eigenem Ermessen wählen. Neben der Dividendenrendite ist daher eine weitere wichtige Kennzahl das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV). Hier teilt man den aktuellen Aktienkurs durch den Jahresgewinn des Unternehmens geteilt durch die Anzahl der Aktien. Die Zahl sagt in etwa aus, wie viele Jahre es dauert, bis das in die Aktie investierte Geld verdient ist. Ein niedrigeres KGV ist also günstiger als ein hohes.
Eine kleine Unschärfe wurde für das bessere Verständnis oben unterschlagen: Nur unter der Voraussetzung, dass der bei der Berechnung im Nenner eingesetzte Jahresgewinn jedes Jahr in gleicher Höhe anfällt und komplett ausgeschüttet wird, entspricht das KGV exakt dem Kehrwert der Dividendenrendite. Da aber fast nie der gesamte Gewinn eines Jahres ausgeschüttet wird und Unternehmen mitunter lange Durststrecken mit Verlusten durchmachen, ist das KGV wie fast jede Kennzahl als Näherungswert zu verstehen. Zudem ändern sich die Kurse ständig, was sich auch auf das KGV auswirkt. Trotzdem hat die Kennzahl ihre Aussagekraft, zum Beispiel dann, wenn zwei Aktien zum gleichen Zeitpunkt miteinander verglichen werden.
Es gibt einen weiteren Unterschied zwischen dem KGV und der Dividendenrendite, der in den Ausführungen oben unterschlagen wurde. Bei der Dividendenrendite wird nämlich nur die tatsächlich ausgeschüttete Dividende auf den Kurs bezogen. Beim KGV rechnet man üblicherweise mit den Jahresüberschüssen aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Doch vom Jahresüberschuss wird nicht alles ausgeschüttet, da es zum einen gesetzliche Ausschüttungssperren gibt und innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Höhe der Ausschüttung jedes Jahr wieder vom Vorstand der Aktiengesellschaft vorgeschlagen und den Aktionären auf der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.
In dem vorhin schon genannten Beispiel der Siemens AG sah das so aus: Das Unternehmen erzielte laut Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2016 nach Berücksichtigung der Steuern einen Gewinn von 5,5 Milliarden Euro. Davon wurden nach Beschluss der Hauptversammlung 2,9 Milliarden Euro an die Aktionäre ausgeschüttet. Der Rest wanderte in die Gewinnrücklagen, blieb also im Unternehmen.
Dividenden sind also kein Automatismus. Wie hoch sie sind, richtet sich nicht nur danach, ob überhaupt Gewinn erzielt wurde, sondern auch nach der Ausschüttungspolitik des Managements und der Haltung der Aktionäre dazu. Typischerweise neigen Manager dazu, die Aktionäre knapp zu halten, sprich Gewinne lieber einzubehalten statt auszuschütten. Thesaurierung nennt sich das Sprachmonster, das prima dazu geeignet ist, angehende Wirtschaftswissenschaftler im Grundstudium zu quälen. Er stammt wohl aus dem Altgriechischen und bedeutet „Schatzhaus“.
Freistellungsaufträge schützen vor der Abgeltungsteuer
Was auch immer ein Schatzhaus sein soll, Aktionäre jedenfalls sind meist dafür, Gewinne auszuschütten, weil sie dem Management ihr Geld nicht länger anvertrauen wollen als nötig. Diese Haltung ist vernünftig. Warum sollte der Vorstand von dem in einem Jahr verdienten Geld überhaupt etwas einbehalten sollen? Schließlich sind nach dem Jahresabschluss alle Löhne, Gehälter und Rechnungen gezahlt, ist die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt beglichen und sind auch sich künftig abzeichnende Belastungen durch Rückstellungen gedeckt. Manager entgegnen, dass sie investieren wollen und für unerwartete Schocks gewappnet sein müssen. Zudem seien die Unternehmensgewinne wegen der allgemeinen Preissteigerung zum Teil nur Scheingewinne. Dieser Artikel wird den Ausschüttungsstreit zwischen Eigentümern und Management nicht ein für alle Male entscheiden, aber die in der Praxis immer wieder auftretenden Konfliktlinien sind damit skizziert.
Dividenden sind der Anteil des Aktionärs am Gewinn seiner Aktiengesellschaft, an der er gemeinsam mit anderen beteiligt ist. Ausgeschüttet werden kann der Gewinn nach Steuern, also nach Abzug etwa der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, die von der Aktiengesellschaft an den Fiskus zu zahlen ist. Bevor die Ausschüttung beim Aktionär ankommt, wurde sie also schon mit Unternehmenssteuern auf Ebene der Aktiengesellschaft belastet. Trotzdem müssen auch Aktionäre ihre Dividenden versteuern und zwar mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und – sofern sie einer Religionsgemeinschaft angehören – mit Kirchensteuer.
Die Depotbank kürzt daher die Bruttodividende um 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer und führt die Steuern an das Finanzamt ab. Beim Aktionär kommt also nur die Nettodividende an. Die Kapitalertragsteuer hat seit 2009 abgeltende Wirkung und wird daher auch als Abgeltungsteuer bezeichnet. Das bedeutet, Anleger müssen die mit Abgeltungsteuer belasteten Dividenden nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das ist ein Vorteil für Reiche und Wohlhabende, deren persönlicher Einkommensteuersatz deutlich über dem Abgeltungstarif von 25 Prozent liegt.
Aber auch für Privatanleger mit kleineren Einkommen gibt es eine gute Nachricht. Denn Dividenden können steuerfrei vereinnahmt werden, soweit diese unter dem Sparerfreibetrag von jährlich 801 Euro liegen (1.602 bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung von Ehepartnern). Auf Dividendeneinnahmen unterhalb dieser Freigrenze fallen keine Abgeltungsteuer, kein „Soli“ und keine Kirchensteuer an. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag, den der Anleger seiner Depotbank erteilen muss, damit sie den Steuerabzug unterlässt. Formulare sind meist in den Menüs der Onlinedepots hinterlegt. Der gesamte zur Verfügung stehende Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden.
Aber Vorsicht: Die steuerlich maximal zulässige Freistellungssumme darf natürlich nicht überschritten werden. Zudem sind auch andere Kapitaleinkünfte wie Zinseinnahmen mit dem Freibetrag zu verrechnen. Aber die Zinseinnahmen sind derzeit so deutlich geschrumpft, dass sie bei den wenigsten Privatleuten noch eine große Rolle spielen.
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