Anlegeralphabet Going Public - das Wagnis Börsengang

Sichert man sich die Aktien eines Börsenaspiranten schon während der Zeichnungsfrist oder wartet man lieber auf die Erstnotiz? In Folge G wie Going Public klärt unser Anlegeralphabet auf über Marktkapitalisierung, Zeichnungsspannen und unseriöse Börsengänge.

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Quelle: AP

In den bisherigen Folgen wurde noch nicht geklärt, wie Aktien überhaupt an die Börse kommen. Um die Börsennotierung aufzunehmen, muss das Unternehmen zunächst in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, damit das Eigenkapital in so kleine Häppchen zerteilt wird, dass sich möglichst viele Aktionäre beteiligen können. Dann kann der Gang auf das Börsenparkett beginnen.

Aus Sicht eines Unternehmens ist der Gang an die Börse ein bedeutender Meilenstein der Unternehmenshistorie. Aus Sicht der Anleger stellt sich die Frage, ob sie die Aktien des Börsenstarters schon vor der Erstnotiz direkt aus den Händen des Unternehmens und der Alteigentümer kaufen sollen oder das lieber später an der Börse nachholen.

Der Begriff Going Public betont, dass ein Börsengang ein gewagter Schritt in die Öffentlichkeit ist. Das Wagnis besteht für das Unternehmen und seine Manager darin, sich mit anderen bereits börsennotierten AGs auf der offenen Bühne des Kapitalmarkts messen zu müssen und auf diesem Weg aus dem bisher gemütlich geschlossenen Eigentümerkreis herauszutreten. Plötzlich kann jeder Eigentümer werden, der das will.

Börsengang: Fakten und Begriffe

Ein Börsengang spült einerseits Geld in die Kassen des Unternehmens, was hoch willkommen ist. Andererseits muss das Management nun regelmäßig Geschäftszahlen offen legen und bekommt bei Fehlentscheidungen sofort die Quittung in Form fallender Kurse. Zudem können Großinvestoren wesentliche Anteile über die Börse einkaufen oder sogar das komplette Unternehmen schlucken.

Börsengänge sind ein Wagnis

Börsengänge sind natürlich auch aus Sicht von Anlegern ein Wagnis, vor allem, wenn sie schon vor der Erstnotiz der Aktie während der Zeichnungsfrist Anteile kaufen. Denn die vorab festgelegte Preisspanne entspringt den Vorstellungen der alten Eigentümer und hat sich am Kapitalmarkt noch nicht bewährt. Die Preisspanne bezieht sich auf eine einzelne Aktie und nennt den Mindest- und Höchstpreis, zu dem Anleger vorab zeichnen können. Wer am unteren Ende der Spanne zeichnet, verringert das Risiko, zu viel zu zahlen, falls der Kurs hinterher unter den Ausgabepreis sinken sollte. Wer am oberen Ende zeichnet, glaubt an die Aktie und will ausschließen, dass andere Interessenten ihn überbieten. Bei aus Sicht der Investoren vielversprechenden Börsengängen werden regelmäßig mehr Aktien zur Zeichnung nachgefragt als Angebot da ist. Nur die Höchstbietenden bekommen Aktien zugeteilt, der Rest geht leer aus.

Eine viel zitierte Kennzahl bei Börsengängen ist die Bewertung, auch Marktkapitalisierung. Sie berechnet sich wie folgt: Gesamtzahl der Aktien des Unternehmens multipliziert mit dem Angebotspreis je Aktie. Diese Kennzahl bezieht sich auf den Gesamtwert des Unternehmens, nicht auf den Wert der dem Kapitalmarkt angebotenen Aktien. Letzterer ist meist deutlich niedriger, weil beim Börsengang nicht alle Firmenanteile den Besitzer wechseln. Stattdessen behalten die Alteigentümer in der Regel einen Teil der Aktien.

Anleger müssen sich im Klaren darüber sein, dass der Börsengang ein lukrativer Weg für die Alteigentümer sein kann, aus ihrem Investment auszusteigen. Dabei wechseln alte Aktien den Besitzer und das Risiko geht zu einem großen Teil auf die neuen Aktionäre über. Deshalb ist es für Anleger sehr wichtig, sich die Struktur des Initial Public Offerings (IPO), also des erstmaligen Kaufangebots, genau anzuschauen. In der Regel gehören zu diesem Angebot sowohl alte Aktien aus dem Bestand der bisherigen Eigentümer als auch neue Aktien, die das Unternehmen extra für den Börsengang herausgibt. Ein Teil des beim Börsengang eingesammelten Geldes fließt dadurch per Kapitalerhöhung an das Unternehmen, der andere in die Taschen der Altaktionäre.

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