




In ihrer aktuellen Ausgabe berichtet die WirtschaftsWoche über Händler, die Aktien zwischen dem Xetra-System und den Spezialisten auf dem Parkett im Kreis gehandelt haben, um die Börsenumsätze mit bestimmten Papieren künstlich in die Höhe zu treiben. Der Umsatz, der mit einer Aktie gemacht wird, ist eines der wichtigsten Kriterien für die Aufnahme in einen Börsenindex. Aktien von Unternehmen, die es in den SDax, MDax oder gar den Dax schaffen, ziehen Investoren, neue Analysten und frisches Kapital an. Die Ringgeschäfte beschäftigen daher die Finanzaufsicht BaFin und die Staatsanwaltschaft Frankfurt.
In der Szene werde der WiWo-Artikel „heftig diskutiert“, wie der Vorstand eines Maklerhauses der Redaktion schrieb. Die Abteilung Designated Sponsoring des Bankhauses M.M. Warburg schickte ihren Kunden gar die Vorabmeldung zum Artikel der WirtschaftsWoche sowie den Brief der Börse. Die Deutsche Börse betonte laut Reuters am Montag, der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse sei streng reguliert und transparent. "Eine Aufnahme in Auswahlindizes der Deutschen Börse alleine basierend auf dem Kriterium 'Umsatz' ist nicht möglich." Dass ein Unternehmen „allein“ wegen der Börsenumsätze in einen Index kommt, hatte die WirtschaftsWoche aber auch nie behauptet.
Im April hatte sich die Staatsanwaltschaft mit vier Mitarbeitern der Frankfurter Bank Close Brothers Seydler auf die Zahlung von Geldauflagen geeinigt: Damit das Verfahren gegen sie eingestellt wurde, mussten die Banker bis zu 9900 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie verdächtigt, im Jahr 2011 Umsätze in der Aktie des Finanzinformationsanbieters vwd künstlich erzeugt zu haben. Close Brothers betonte, dass mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage „keine Schuldfeststellung“ verbunden sei.
Aktienumsätze künstlich aufzublasen ist kein Kavaliersdelikt: Wer es tut, täuscht vor, dass ein Papier liquide ist. Damit sendet er Investoren falsche Signale – hart formuliert: Er manipuliert den Markt. Die Deutsche Börse hatte daher in einem internen Schreiben an Banken und Börsenhändler klargestellt, dass Fehlverhalten dazu geeignet sei, „das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels“ zu beschädigen.