Bankenaufsicht Banken haben mehr Zeit für Liquiditätspuffer

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So müssen die Liquiditätsreserven aussehen

Die Aufseher schreiben auch vor, wie die Liquiditätsreserve aussehen muss. Denn sie muss im Notfall schnell zu Geld gemacht werden können. 60 Prozent davon müssen aus Barem, erstklassigen Staatsanleihen und anderen zentralbankfähigen Papieren bestehen, bis zu 40 Prozent dürfen es auch Unternehmensanleihen mit hoher Bonität sein. Nach dem Kompromiss vom Wochenende kommen weitere Firmen-Bonds, Hypothekenpapiere und Aktien dazu, die allerdings nur zum Teil angerechnet werden. Mit den Papieren müssen die in einer Krise innerhalb von 30 Tagen zu erwartende Mittelabflüsse abgedeckt sein. Auch die Annahmen, wie viel Geld welche Kunden wie schnell abziehen, wurden nun entschärft.

Um die LCR hatte es im Baseler Ausschuss Streit gegeben, vor allem um die Übergangsfristen und die Anerkennung von Aktien. Am Wochenende hatten sich daher in Basel die Notenbankchefs und die Chefs der nationalen Aufsichtsbehörden aus 27 Ländern unter dem Vorsitz Kings getroffen. Sie fungieren als Überwachungsgremium des Ausschusses. "Die LCR soll es weniger wahrscheinlich machen, dass Banken auf die Notenbanken bauen müssen, um an Liquidität zu kommen", sagte King. Doch ohne Notenbanken werde es in einer Krise nie gehen, räumte er ein. In der Finanz- und Schuldenkrise hatten Zentralbanken Billionen zur Verfügung gestellt, weil sich die Banken gegenseitig nichts mehr liehen. Nach dem Kompromiss gilt für die Liquiditätsquote nun die gleiche Übergangsfrist wie für die Kapitalregeln von "Basel III", dem Banken-Regelwerk, auf das der Ausschuss sich 2010 verständigt hatte.

2018 soll eine zweite Liquiditätsquote - die NSFR - in Kraft treten. Doch auch daran werde in den nächsten zwei Jahren noch geschraubt werden. Sie soll dafür sorgen, dass die Banken ihre langfristig ausgegebenen Kredite nicht mehr allzu kurzfristig refinanzieren. Diese Praxis hatte in der Finanzkrise Institute wie die Hypo Real Estate an den Rand des Abgrunds gebracht.

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