Bayer macht den Anfang Novum im Dax: Hauptversammlungen ohne Aktionäre

Als erster Konzern aus dem deutschen Aktien-Leitindex führt der Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer seine Hauptversammlung komplett online durch. Quelle: imago images

Proteste vor der Halle, lautstarke Kritik von Aktionären, Sitzungsmarathon – alles das bleibt Vorständen deutscher Großkonzerne in diesem Jahr erspart. Wegen der Coronakrise verlagern Unternehmen ihre Hauptversammlungen ins Internet. Unumstritten ist das nicht.

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Als erster Konzern aus dem deutschen Leitindex führt der Pharmariese Bayer seine Hauptversammlung komplett online durch. Etliche andere Unternehmen haben angekündigt, wegen der Corona-Pandemie ebenfalls Gebrauch von dieser Sonderregelung zu machen. Stille Abrechnung mit dem Management also statt flammender Reden kritischer Anteilseigner.

Dabei ist die Hauptversammlung neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Einmal im Jahr haben Aktionäre die Gelegenheit, der Führung ihres Unternehmens persönlich die Meinung zu sagen. Zudem trifft die Hauptversammlung wichtige Entscheidungen: Die Anteilseigner stimmen unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr. Fallen die Manager – wie im vergangenen Jahr der Bayer-Vorstandsvorsitzende Werner Baumann als erster amtierender Dax-Chef – dabei durch, hat das unmittelbar keine Auswirkungen, wird jedoch als Denkzettel gewertet.

Gemäß Aktiengesetz müssen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen normalerweise physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Für solche Präsenzveranstaltungen gibt es strikte Regeln – unter anderem muss ein Notar vor Ort eine Niederschrift anfertigen. Weil zu Hauptversammlungen mehrere Tausend Menschen zusammenkommen, erlaubt der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland wegen der Corona-Pandemie erstmals „virtuelle Hauptversammlungen“. Viele Konzerne nutzen diese Ausnahmeregelung – unter anderen Deutsche Bank, Commerzbank, Deutsche Börse, Lufthansa und BMW.

Europaweit müssen Anleger mit niedrigeren Ausschüttungen rechnen. Analysten rechnen mit einem Rückgang, der jenen aus der Finanzkrise übertreffen könnte.

Damit sich Aktionäre dennoch beteiligen können, haben die Unternehmen aufgerufen, Fragen schriftlich einzureichen. Dies muss dem Gesetz zufolge bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung passiert sein. Die Anwaltskanzlei Freshfields interpretiert die Neuregelung so, dass nicht jede Frage beantwortet werden muss: „Der Vorstand kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Auch kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.“ Die Deutsche Bank schreibt in ihren Unterlagen zur diesjährigen Online-Hauptversammlung: „Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.“ Abstimmen können Aktionäre wie gewohnt vorab per Briefwahl oder online während der Hauptversammlung.

„Grundsätzlich ist es verständlich, dass der Gesetzgeber als zeitlich begrenzte Notlösung eine reine Online-HV ohne Satzungsänderung ermöglicht hat“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Die damit verbundene Beschneidung der Aktionärsrechte, etwa was das Fragerecht angeht oder die Möglichkeit, Beschlüsse gerichtlich anzufechten, ist allerdings kritisch zu bewerten. Eine Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der Hauptversammlung ist das sicher nicht.“

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von Andreas Toller

Dividenden bei vielen ohnehin gestrichen

Die Unternehmen, die ihre Gewinnausschüttung noch nicht gestrichen haben, begründen das Festhalten am bisherigen Hauptversammlungstermin unter anderem damit, dass sie ihre Aktionäre nicht zu lange auf die Dividende warten lassen wollen. „Wir legen großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 2,80 Euro je dividendenberechtigter Aktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können“, teilte Bayer mit.

Etliche Konzerne haben wegen der Corona-Krise jedoch die ursprünglich geplante Dividende gestrichen. Einer Übersicht der DZ Bank zufolge ist das bei fast einem Viertel (141) der 600 Unternehmen im europäischen Aktienindex Stoxx der Fall. „Mit der Verschiebung der HV könnte sich das ein oder andere Unternehmen (...) auch Zeit erkaufen, für die Formulierung der Kommunikation unschöner Nachrichten an die Aktionäre“, schreibt DZ-Bank-Analyst Michael Bissinger. Denn die Kürzung der Dividende koste die Unternehmen viel Vertrauen.

Jens Wilhelm, Vorstand der Fondsgesellschaft Union Investment, warnt zwar ebenfalls davor, das Rederecht der Anteilseigner einzuschränken: „Die wichtige Rolle der Aktionäre als Korrektiv für die Unternehmen muss erhalten bleiben.“ Als mögliche Ergänzung sieht er digitale Kanäle in Nach-Corona-Zeiten aber schon: Es mache „durchaus Sinn, zukünftig online mehr Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen“, befand Wilhelm. „In normalen Zeiten kann die virtuelle Hauptversammlung die Präsenz-HV sinnvoll ergänzen, sollte sie aber nicht abschaffen.“ Die Chefin des Deutschen Aktieninstituts, Christine Bortenlänger, sagt: „Es gilt, das neue Hauptversammlungsformat zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Basis wird diskutiert werden, wie künftig Hauptversammlungen in Deutschland nach 2020 ausgestaltet sein werden.“

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