Berichtssaison an der Börse Wie Anleger eine Bilanz entschlüsseln

Seite 3/6

Goodwill, Abschreibungen und aktive latente Steuern

Was sich hinter mysteriösen Vermögenspositionen wie immateriellen Vermögenswerten genau verbirgt, erfahren Anleger in den Anhängen einer Konzernbilanz. Einiges davon, wie etwa Firmenwerte, kann mit großen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Unternehmenszukunft verbunden sein.

Was bedeuten Firmenwert (Goodwill) und Impairment-Test?

Als kritisch können sich insbesondere die Bewertungen von zugekauften Unternehmen erweisen. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Ein Unternehmen übernimmt einen kleineren Zulieferer. Für den Anschaffungspreis erhält der neue Mutterkonzern Vermögen und Schulden des übernommenen Unternehmens, sowie den geschätzten monetären Vorteil, den der Kauf birgt. Der entsteht zum Beispiel durch Einsparungen beim zentralisierten Einkauf oder Produktvertrieb und die von der neuen Tochter erzielbaren Gewinnbeiträge. Diese werden über einen langen Zeitraum zunächst geschätzt und dann auf ihren heutigen Zeit- oder Nutzungswert abgezinst. Je optimistischer die Prognose, umso höher der bilanzielle Wert.

Für den Teil des Kaufpreises, der nicht durch die Vermögenswerte des übernommenen Unternehmens gedeckt ist, bildet der Mutterkonzern einen neuen Bilanzposten: den Firmenwert, auch Goodwill genannt. Die englische Bezeichnung bringt dabei klar zu Ausdruck, dass nicht präzise greifbar ist, wofür genau so viel bezahlt wurde. Zugleich drückt er aus, dass der Mutterkonzern hofft, dieser Firmenwert wäre durch den Nutzungswert gedeckt. Der Goodwill gilt daher unter fachkundigen Anlegern als Hoffnungswert und damit als Risikogröße. Welche Annahmen und Prognosen diesen Hoffnungswerten zugrunde liegen, erfährt der Anleger aus den Anhängen zur Bilanz.

Die größten Deals der Unternehmensgeschichte
Platz 1072,0 Mrd. Dollar zahlte der Kabelkonzern Comcast für AT&T Broadband (2001). Quelle: dapd
Platz 972,6 Mrd Dollar zahlte der Versicherer Travelers Group für Citicorp (1998). Quelle: REUTERS
Platz 872,7 Mrd Dollar zahlte der Mobilfunkkonzern AT&T für BellSouth (2006). Quelle: AP
Platz 774,6 Mrd Dollar zahlte der Ölmulti Royal Dutch Petroleum für Shell Transport & Trading (2004). Quelle: dapd
Platz 676,0 Mrd Dollar zahlte der Pharmakonzern Glaxo Wellcome für SmithKline Beecham (2000). Quelle: AP
Platz 5 78,9 Mrd Dollar zahlte der Ölkonzern Exxon für Mobil (1998). Quelle: AP
Platz 489,2 Mrd Dollar zahlte der Pharmamulti Pfizer für Warner-Lambert (1999). Quelle: AP

Worauf Anleger achten sollten

Stellt sich der Zukauf für die Muttergesellschaft als wertlos heraus, löst sich der Goodwill schnell in Luft auf, die dann notwendige Abschreibung belastet das Zahlenwerk. Nach den Bilanzierungsregeln des HGB muss dieser Firmenwert schrittweise abgeschrieben werden. Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS eröffnen den Konzernen hingegen erhebliche Spielräume. Damit unter der Position Goodwill beziehungsweise Firmenwert sich nicht irgendwelche Fantasiewerte aufblähen, müssen Wirtschaftsprüfer laut IFRS den Impairment-Test, also einen Wertminderungstest machen. Weil dabei im Grunde der Nutzungswert des zugekauften Unternehmens anhand eines neuen Finanzplans berechnet wird, werden die alten Annahmen und Schätzungen nur durch neue ersetzt. Bis die Neuberechnung Eingang in die Bilanz findet, können zudem einige Jahre verstreichen. Durch die IFRS-Methode wird grundsätzlich das Konzernergebnis gegenüber der Abschreibungsvariante des HGB verbessert. Gerät ein Unternehmen jedoch in wirtschaftlich schlechte Zeiten, kann es mit einer IFRS-Bilanz in diesem Punkt wegen der notwendigen Abschreibungen zu einer stärkeren Ergebnisbelastung kommen als bei einer Bilanz nach HGB.

Besonders heikel sind auch die sogenannten aktiven latenten Steuern - insbesondere bei Unternehmen, die gerade Verluste schreiben. Dabei handelt es sich um Steuerersparnisse, die bereits als Vermögensposition auf der Aktiva-Seite verbucht sind, obwohl sie erst in der Zukunft entstehen. Der Löwenanteil geht zumeist auf das Konto von steuerlichen Verlustvorträgen, die künftige Gewinne mit Verlusten aus den Vorjahren verrechenbar machen. Kehrt ein Unternehmen aber nicht wie geplant in die Gewinnzone zurück, ist diese Bilanzposition nichts mehr wert und muss - ergebniswirksam - aufgelöst werden. Bei ThyssenKrupp machten diese aktiven latenten Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr immerhin 1,7 Milliarden Euro auf der Vermögensseite aus, die somit das Konzernergebnis deutlich besser erscheinen lassen.

Fallstrick Fair value

Die Bewertung nach der Fair-value-Methode führt laut Tüngler dazu, dass der Unternehmenswert grundsätzlich genauer abgebildet würde. Beispielsweise könnten Unternehmen keine stillen Reserven mehr ausweisen, sondern müssten den Gegenwert von Vermögenspositionen möglichst realistisch einschätzen – auch wenn es dafür keine Marktpreise gibt. Aber der Ansatz von Bar- und Zeitwerten führe gerade bei der Bilanzierung von Unternehmenstöchtern und Beteiligungen dazu, dass die angesetzten Vermögenswerte immer wieder korrigiert werden müssten – meist nach unten. „Die Ergebnisse in den Konzernabschlüssen schwanken stärker, denn sie reagieren viel empfindlicher auf aktuelle Entwicklungen“, ist Tüngler überzeugt. „Kommt es zu einer Korrektur aufgrund des jährlichen Impairment-Tests und müssen Bilanzposten abgeschrieben werden, hat das unmittelbare Auswirkungen auf weitere Bilanz- und Ergebnisgrößen. Das wirkt direkt auf die ausgewiesenen Gewinne und belastet den Aktienkurs. Solche Korrekturen sind eine bittere Pille für den Konzern und seine Aktionäre.“

Beispiele für unrealistische Bewertungen

Bei Immobilien, die das Unternehmen schon seit Jahrzehnten nutzt, kann die Wahl der Bewertungsmethoden einen gewaltigen Unterschied ausmachen. Ausgehend von den seinerzeit niedrigen Anschaffungskosten und einer langen Abschreibungsdauer können Betriebsgebäude vollständig abgeschrieben gar nicht mehr in der Bilanz auftauchen oder mit lächerlichen Werten verbucht sein, obwohl aufgrund der Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt und der allgemeinen Inflation schon einen zigfachen aktuellen Marktwert hat. Die Fair-Value-Bewertung ist aber nur für betrieblich nicht notwendige Anlagen – beispielsweise Wohnungen für Mitarbeiter – zwingend vorgeschrieben.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%