Carsten Kengeter Auch Finanzaufsicht BaFin prüft Ad-Hoc-Mitteilung der Deutschen Börse

Die Finanzaufsicht BaFin prüft die gestrige Ad-hoc-Meldung der Deutschen Börse zu einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem Börsenchef Carsten Kengeter Insiderhandel mit Aktien der Börse vorgeworfen wird.

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Das Firmenlogo vor dem Hauptsitz der Deutschen Börse AG Quelle: dpa

Die Finanzaufsicht BaFin prüft die gestrige Ad-hoc-Meldung der Deutschen Börse zu einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem Börsenchef Carsten Kengeter Insiderhandel mit Aktien der Börse vorgeworfen wird.

„Wir sehen uns die gestrige Ad-hoc-Mitteilung an“, sagte eine Sprecherin der BaFin der WirtschaftsWoche auf die Frage, ob es sich in der Ad-hoc am Dienstag um irreführende Informationen an den Kapitalmarkt gehandelt haben könnte, die sanktioniert werden müssten.
Die Börse hatte Verwirrung gestiftet, weil die Ad-hoc-Meldung mit der Überschrift „Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft“ möglicherweise in einen falschen Kontext gestellt worden sein könnte. Die Börse hatte in dieser kapitalmarktrelevanten Mitteilung verkündet, dass die Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt habe, „im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen (…) einzustellen“.

Informationen der WirtschaftsWoche zufolge ist in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft aber keine Rede von einer möglichen Einstellung des Verfahrens gegen den Chef. Die Börse wollte das nicht kommentieren, dementierte es aber auch nicht.

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