Carsten Kengeter Entscheidung in Insideraffäre um Börsen-Chef rückt näher

In Kürze werden die Richter über die Insideraffäre um Börsen-Chef Kengeter urteilen. Ein Gerichtssprecher sagte, die Entscheidung könne in den kommenden Tagen fallen. Kengeter muss wohl 500.000 Euro Strafe zahlen.

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Dem Chef der Deutschen Börse wird vorgeworfen, dass er im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien des Börsenbetreibers gekauft hat – zwei Monate, bevor die Fusionspläne mit der Londoner Börse LSE öffentlich wurden. Quelle: dpa

Frankfurt In der Insideraffäre bei der Deutschen Börse zeichnet sich ein baldiges Ende der juristischen Aufarbeitung ab. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Frankfurt der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag bestätigte, ist die Akte samt Stellungnahmen der zuständigen Staatsanwaltschaft und der Finanzaufsicht BaFin zur finalen Prüfung bei Gericht eingegangen.

Zwar gebe es keine Fristen, aller Erfahrung nach könne nun jedoch von einer Entscheidung in den kommenden Tagen, „binnen Wochenfrist“, ausgegangen werden, sagte der Sprecher. Es sei allerdings auch immer noch denkbar, dass sich das Verfahren länger hinziehe.

Sollte das Amtsgericht dem Deal, der unter anderem vorsieht, dass Kengeter aus seinem Privatvermögen 500.000 Euro bezahlt, zustimmen, hätte der Manager die Angelegenheit zwar juristisch unbescholten beigelegt. Da BaFin und hessische Börsenaufsicht aber im Zuge der Affäre weiterhin Kengeters Eignung für den Posten prüfen, ist der 50-Jährige damit noch nicht vom Haken, weil ihm im schlimmsten Fall die Abberufung durch die Aufsicht droht.

Einem Deal mit der Justiz müssen Staatsanwaltschaft und Gericht zustimmen. Zuletzt hatte die BaFin, die in diesem Fall eine Stellungnahme abzugeben hatte, kritisiert, dass die Strafzahlung zu gering ausfalle. Medienberichten zufolge hatte die Behörde ihre Kritik an Kengeter in dem Papier nochmals verschärft. Weder die BaFin noch Staatsanwaltschaft oder Gericht hatten diese Berichte bestätigt oder kommentiert.

Sollte ein Deal mit der Justiz gelingen, würde das zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen führen. Kengeter müsste dann zwar Geld bezahlen, wäre jedoch im juristischen Sinn nicht vorbestraft oder schuldig. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmen einer solchen Vereinbarung in der Regel zu, wenn sie einen langen Prozess vermeiden wollen, obwohl sie davon ausgehen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich wäre.

Kengeter wird vorgeworfen, dass er im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien des Börsenbetreibers gekauft hat – zwei Monate, bevor die Fusionspläne mit der Londoner Börse LSE öffentlich wurden. Diese hatten den Aktienkurs massiv nach oben getrieben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gab es zum Zeitpunkt des Aktienkaufs aber bereits Gespräche mit der LSE. Der frühere Investmentbanker hatte die Aktien im Rahmen eines Vergütungsprogramms erworben, mit dem ihn der Aufsichtsrat an das Unternehmen binden wollte.

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