Chinaaktien Goodbye, Wall Street

Die NYSE in New York Quelle: ddp images

US-Senat und US-Repräsentantenhaus haben im Dezember ein Gesetz verabschiedet, mit dem Anteilsscheine chinesischer Unternehmen vom Handel an US-Börsen ausgeschlossen werden können. Was das für Anleger bedeutet.

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Die USA gelten als politisch zerrissene Nation. Unterhalb dieser Wahrnehmungsschwelle gibt es aber auch in den USA eine Große Koalition: Ein überparteilicher Konsens herrscht beim kritischen Blick auf China. Die Senatoren John Kennedy von den Republikanern und Chris Van Hollen von den Demokraten haben ein Gesetz entworfen, dass am 20. Mai vom Senat und in der vergangenen Woche auch vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde. Bevor der „Holding Foreign Companies Accountable Act“ in Kraft tritt, muss er von Noch-Präsident Donald Trump unterzeichnet werden. Doch das sollte reine Formsache sein, denn das Gesetz passt perfekt zu Trumps Anti-China-Kreuzzug, bei dem er kurz vor seinem Auszug aus dem Weißen Haus noch mal aufs Tempo drückt.

Trumps schwarze Liste mit chinesischen Unternehmen, die in seinen Augen vom chinesischen Militär kontrolliert werden, füllt sich zusehends. Inzwischen stehen darauf 35 Unternehmen. Die letzten Neuzugänge waren am Freitag der größte chinesischen Chipkonzern SMIC und der staatlich kontrollierte Ölkonzern CNOOC. Per Dekret ist US-Amerikanern von November 2021 an verboten, in diese Unternehmen zu investieren.

Doch zurück zum Gesetz. Es soll verhindern, dass ausländische Unternehmen – gemeint sind aber vor allem chinesische Unternehmen – nicht weiter an US-Börsen gelistet sein dürfen, wenn sie drei Jahre in Folge die Überprüfungen des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) nicht bestehen. Das PCAOB ist mit der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) die wichtigste Organisation zur Sicherstellung der Richtigkeit der Veröffentlichungen von börsennotierten Unternehmen in den USA.



Aktuell werden knapp 140 chinesische Unternehmen an der Börse New York gehandelt, in Form von so genannten American Depositary Receipts (ADRs). ADRs sind Zertifikate, die an einer Börse stellvertretend für eine Aktie gehandelt werden. ADRs werden ausgestellt von US-Banken, die die zugrunde liegende Aktie verwahren. Ein ADR kann sich auf eine Aktie beziehen, aber auch auf mehrere oder auf einen Bruchteil einer Aktie.

Eine zu erfüllende Bedingung für chinesische Unternehmen sieht unter anderem vor, dass das PCAOB Zugang zu den Prüfungsunterlagen lokaler Wirtschaftsprüfer in China erhält. Das aber verstößt wiederum gegen chinesisches Recht, das untersagt, diese Unterlagen ins Ausland zu versenden. Stecken also chinesische Unternehmen, die in New York gehandelt werden, sowie Anleger, die deren Anteilsscheine im Depot haben, in der Zwickmühle?

Nun, sollten in Zukunft einzelne Unternehmen tatsächlich ausgeschlossen werden vom Handel in New York, könnte das den Kurs kurzfristig durchaus belasten. Schließlich wird damit internationalen Investoren der Handel erschwert. Vorsorglich streben deshalb immer mehr chinesische Unternehmen, die bisher nur als ADR in New York gelistet werden, ein Zweitlisting in Hongkong an. Schon der Gesetzentwurf und dessen Verabschiedung im US-Senat löste hier eine Kettenreaktion aus. E-Commerce-Gigant Alibaba ist schon im Herbst 2019 ausgewichen nach Hongkong und hat bei seinem Zweitlisting dort überdies umgerechnet 13 Milliarden Dollar eingesammelt. Auf Alibaba folgten die Schwergewichte JD.com und NetEase. Die Liste wird immer länger.


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Goodbye Wall Street, der Trend ist klar. Die Handelsumsätze verlagern sich weg von New York in Richtung Hongkong. Während an Wall Street die Broker Geschäft verlieren, freuen sich deren Kollegen in Hongkong. Abgesehen von geplatzten Börsengang des Alibaba-Finanzarms Ant Financial erlebte der Finanzplatz in diesem Jahr einen Boom von Börsengängen, angetrieben von chinesischen Gesellschaften, die sich von der Börse New York zurückziehen oder eine Notierung an Wall Street erst gar nicht anstreben.

Auch die Unternehmen selbst dürften profitieren vom Listing in Hongkong, weil ihre Aktien dort auch von Privatanlegern auf dem chinesischen Festland gekauft werden können. Und auf US-Investoren müssen sie auch nicht verzichten. Diese können problemlos auch in Hongkong investieren.

Fazit: Mit dem Gesetz schießen sich die USA erneut selbst ins Knie. Privatanleger können gelassen bleiben. Sie sollten aber, wenn möglich, auf die in Hongkong gelisteten Aktiengattungen ausweichen, die auch an deutschen Börsen gehandelt werden.

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