Commerzbank Kein Happy End mit Filmfonds

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Das Schild mit Bundesadler Quelle: dpa

So weit die Theorie. Doch mit einem Medienerlass schränkte die Finanzverwaltung 2005 die Anwendung dieses Steuersparmodells drastisch ein. "Zuvor hatte vor allem die Finanzdirektion München den Fondsgesellschaften gegenüber Kooperationsbereitschaft signalisier", berichtet ein Steuerberater. Auch als die Commerzbank-Kunden ihre Anteile zeichneten, schienen die Finanzbeamten noch wohlwollend.

Fondsmittel gelten als Festgeld

Die Bank vertraute offenbar darauf, dass die Finanzbeamten das Konzept in den folgenden Jahren durchwinken würden. Davon kann jetzt keine Rede mehr sein. Nach Ansicht des Betriebsprüfers handelt es sich beim Großteil der Fondsmittel nicht um Herstellkosten für Filme, sondern schlicht um eine Festgeldanlage bei der Commerzbank. Die hatte den Anlegern nämlich die Rückzahlung ihres Kapitals garantiert und dafür von den Produktionsgesellschaften eine Gebühr in Höhe von 80 Prozent des Investitionsvolumens kassiert.

Diese Summe – gut 230 Millionen Euro – konnte die Commerzbank laut Finanzverwaltung während der Fondslaufzeit in andere Anlagen stecken. Dass die verbleibenden 20 Prozent der Mittel direkt in Filmprojekte flossen, nützte den Steuerpflichtigen nichts. Auch diesen Betrag lässt der Betriebsprüfer nicht als abziehbare Kosten durchgehen – die Konstruktion aus Fonds und Produktionsgesellschaft, bei der Verluste im Ausland anfielen, war steuerrechtlich problematisch.

Commerzbank sieht die Schuld beim Fiskus

Die Commerzbank weist die Verantwortung von sich. „Die geänderte Auffassung der Finanzbehörden hat die gesamte Branche überrascht", sagt eine Sprecherin. Die Fondsprospekte hätten auf die steuerlichen Risiken hingewiesen. Anlegerschützer Thomas Lippert lässt dies nicht gelten. „Die Commerzbank hat bei der Strukturierung des Fonds geschlampt, das Geld der Anleger hätte direkt in Filmprojekte investiert werden müssen, um das Steuerprivileg zu erhalten."

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