Cum-Ex-Geschäfte Ex-M.M-Warburg-Banker: „Größter Fehler meines Berufslebens“

Cum-Ex-Skandal: Investmentbanker zu langer Haftstrafe verurteilt Quelle: Reuters

Im Cum-Ex-Steuerskandal ist am Landgericht Bonn ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Im dritten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal am Landgericht Bonn ist ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zwei Monate gelten wegen der Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Richter Roland Zickler sprach den früheren Risikoanalyst von M.M. Warburg am Mittwoch schuldig wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den 63-Jährigen gefordert. Seine Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von rund 150 Millionen Euro geführt, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Forderung begründet. Die Verteidigung hatte dagegen betont, der Ex-Banker selbst habe durch die Transaktionen keinen einzigen Euro verdient und im Prozess umfassend ausgesagt. Der Verurteilte hatte die Geschäfte als „größten Fehler meines Berufslebens“ bezeichnet.

Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.

Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen.



Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. Im vergangenen Juni hatte das Landgericht Bonn dann einen ehemaligen Mitarbeiter der Privatbank M.M. Warburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt.

Mehr zum Thema: Illegale Deals zulasten des Steuerzahlers haben das Image der Privatbank M.M. Warburg lädiert. Eine aggressive Verteidigungsstrategie in den sogenannten Cum-Ex-Verfahren soll den Ruf retten – und verschärft die Probleme.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%