EZB-Kaufprogramm Wohl keine rasche Aufnahme von Hellas-Anleihen

Bevor keine Klarheit über die neuerlichen Schuldenerleichterungen herrscht, nimmt die EZB griechische Papiere wohl nicht ins Anleihenkaufprogramm auf. Die Tragfähigkeit der Schulden sieht die Notenbank als Voraussetzung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (li.) unterhält sich mit seinem griechischen Amtskollegen Euklid Tsakalotos. Quelle: dpa

Frankfurt Griechenland kann einem Insider zufolge wohl nicht auf eine rasche Aufnahme seiner Anleihen in das Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) hoffen. Die EZB brauche erst mehr Klarheit darüber, welche Art von Schuldenerleichterungen dem Land von seinen internationalen Kreditgebern gewährt werde, sagte eine mit dem Vorgang vertraute Person. Die Euro-Finanzminister hatten sich zwar darauf verständigt, dass die Regierung in Athen weitere 8,5 Milliarden Euro aus dem bis zu 86 Milliarden Euro schweren Hilfsprogramm erhalten soll. Eine Einigung auf konkrete Schuldenerleichterungen gab es aber nicht.

Die Beschlüsse seien zwar ein „sehr positiver Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Insider. „Aber es muss erst mehr Klarheit bei den Schulden geben, um Griechenland in das PSPP aufzunehmen.“ So wird unter Fachleuten das in Deutschland umstrittene Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) genannt. Es soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen und dann ein Gesamtvolumen von 2,28 Billionen Euro erreichen.

Die Euro-Notenbank hatte wiederholt erklärt, sie müsse vor einer Aufnahme griechischer Papiere die Schulden als langfristig tragfähig einstufen können. Dazu müsste es aber relativ spezifische Zusagen für Schuldenerleichterungen geben. Eine Aufnahme griechischer Staatstitel in das EZB-Programm wäre für das Land ein wichtiges Signal für eine Rückkehr an den Kapitalmarkt auf absehbare Zeit.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%