Geldwäsche mit Kryptowährungen Der Bitcoin bleibt schmutzig

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) stellt fest, dass Kryptowährungen strafrechtlich zunehmend an Bedeutung gewinnen. Quelle: imago images

Kryptowährungen spielen bei Kriminellen eine große Rolle. Mittlerweile gibt es einen ganzen Markt für Tools, dank denen sich die Herkunft von schmutzigen Bitcoins aus Erpressungen verschleiern lässt, warnt das BKA.

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Für so manche Staatsanwaltschaft oder Behörde könnte die Preis-Rally an den Kryptomärkten noch zu einem lukrativen Geschäft werden. In den USA hat der US Marshals Service, eine Behörde des Justizministeriums, nun mit BitGo sogar einen eigenen Broker beauftragt, der die bei Kriminellen sichergestellten Bitcoin künftig verwahrt. So kann die Behörde von künftigen Preissteigerungen profitieren. Auch deutsche Staatsanwaltschaften sitzen auf Bitcoin und anderen Kryptowährungen im Millionenwert, die sie im Laufe der Jahre beschlagnahmt haben.

Tatsächlich ist der Bitcoin weiterhin fest in den Schmuddelecke der Finanzwelt verankert. Wie sehr, das zeigte sich erst kürzlich in den USA. Als vor knapp zwei Wochen Gerüchte aufkamen, die Regierung um Präsident Joe Biden könnte künftig schärfer gegen Geldwäsche vorgehen, verlor die Kryptowährung zwischenzeitlich rund 15 Prozent an Wert.

Der Vorwurf: Weil der Handel mit den digitalen Coins weitgehend anonym möglich ist, ermöglichen Bitcoin illegale Geschäfte abseits des regulierten Finanzmarktes. Experten wie Interpol-Chef Jürgen Stock beobachten mit Sorge, dass Bitcoin immer wieder im Zentrum digitaler Straftaten stehen. „Kryptowährungen werden beispielsweise bei sogenannten Ransomware-Attacken genutzt“, sagt Stock im Gespräch mit WirtschaftsWoche-Chefredakteur Beat Balzli. Solche Softwareangriffe würden mittlerweile häufig genutzt, um Firmen zu erpressen. „Da wird dann die IT einer Firma lahmgelegt“, sagt Stock. Das für den Zugang zu den IT-Systemen verlangte Lösegeld werde häufig in Bitcoin gefordert, erzählt Stock im WirtschaftsWoche-Podcast „Chefgespräch“.

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von Beat Balzli

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) stellt fest, dass Kryptowährungen strafrechtlich zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Sie bieten für die Täterseite enorme Vorteile, wie beispielsweise eine weltweite Verfügbarkeit und schnelle Transaktionen“, teilt das BKA auf Anfrage mit. Hinzu komme das hohe Maß an Anonymität, insbesondere im Darknet. „Aufgrund dieser hohen Attraktivität für die Täterseite werden mittlerweile in nahezu jedem Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime im engeren Sinne Kryptowährungen festgestellt und die Kolleginnen und Kollegen für entsprechende Auswertungen geschult“, heißt es beim BKA. Deshalb hat die Behörde im vergangenen Jahr eine eigene Cybercrime-Abteilung aufgebaut.

Aber wie anonym sind Bitcoin-Transaktionen überhaupt? Schließlich preisen Befürworter die Blockchain vor allem aufgrund ihrer Transparenz, als Open-Source-Datenbank, die für jedermann zugänglich ist. Tatsächlich sind alle Transaktionen öffentlich und im Netzwerk gespeichert, aber eben nicht hinterlegt mit Name und Adresse des Nutzers, sondern nur mit einem Schlüssel, der ohne weiteres nicht so einfach dem dahintersteckenden Nutzer zugeordnet werden kann.

Was ebenfalls zum Gesamtbild gehört: Je mehr der Bitcoin und andere Kryptowährungen in der breiten Gesellschaft als Assetklasse ankommt, desto geringer wird tendenziell der Anteil an Kryptocoins, der für schmutzige Geschäfte verwendet wird. Laut einer aktuellen Studie des Analyseportals Chainalysis wurden 2020 Kryptowährungen im Wert von 10 Milliarden Dollar für illegale Zwecke verwendet. Das sind gerade mal 0,34 Prozent des Gesamtwerts aller Krypto-Transaktionen. Im Vorjahr entfielen noch Kryptogelder von mehr als 20 Milliarden Dollar auf illegale Transaktionen, über zwei Prozent des Gesamtmarktes. „Krypto-Kriminalität bleibt ein kleiner Teil des gesamten Marktes an Kryptowährungen und ein vergleichsweise geringes Problem in Relation zu illegalen Geldern im traditionellen Finanzsystem“, schreiben die Analysten von Chainalysis in ihrem Report.



Die Mehrheit der illegalen Transaktionen 2020 entfällt laut Chainalysis weiterhin auf Betrügereien. Allerdings steigt der Anteil von Erpressungen per Ransomware, also Erpressungssoftware, auf die auch Interpol-Chef Jürgen Stock verweist, deutlich um über 300 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich verweist Chainalysis noch darauf, dass die tatsächlichen Zahlen vermutlich deutlich höher liegen, da längst nicht alle Fälle von Ransomware-Angriffen dokumentiert werden.

Das „Waschen“ der erpressten Bitcoins, also das Wiedereinschleusen der Kryptocoins in das etablierte Finanzsystem, laufe hochspezialisiert ab, sagt Interpol-Chef Stock im „Chefgespräch“-Podcast. So wie es eben Experten gebe, die per Software in das Firmennetzwerk eines Unternehmens eindringen, gebe es auf der anderen Seite entsprechende Services. „Die wandeln Bitcoins beispielsweise in Cash um und lassen das Bargeld dann in den legalen Wirtschaftskreislauf einfließen“, sagt Stock. „Das sind zum Teil sehr riskante Operationen“, erzählt der Interpol-Chef im Podcast, da sie die Möglichkeit der Strafverfolgung böten. Das sei eben Teil des Pakets „Cybercrime als Service“, sagt Stock. Wer etwas nicht selber machen will oder kann, der kann andere damit beauftragen.

Darauf verweist auch das BKA. Internetbasierte Anbieter von Zahlungsdiensten wie auch sogenannte Exchanger, die eine Art „elektronische Wechselstube“ für digitale Währungen bildeten und gegen Gebühr in herkömmliche Zahlungsmittel wechseln, könnten für strafbare Geldwäschehandlungen genutzt werden.

Tatsächlich gibt es sogenannte „Mixer“. Das sind anonyme Tools, die Kryptowährungen unterschiedlichen Ursprungs miteinander mischen. Dadurch wird es nahezu unmöglich, nachzuverfolgen, woher das Kryptogeld ursprünglich stammt. Zwar haben viele Behörden mittlerweile ebenfalls Programme, um solche Mischungen zurückverfolgen zu können, einfach ist das allerdings nicht.

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Deshalb ist es auch für die jeweiligen Kryptohandelsplattformen wichtig, sich gegen illegale Bitcoin an ihren Börsen zu schützen. Wie genau sie das machen, darüber dürfen sie in der Regel aus Sicherheitsgründen nicht reden. Die Börse Stuttgart etwa, die mit der Bison App eine Plattform für den Handel mit Kryptowährungen betreibt, verweist darauf, dass dies Teil des Sicherheitskonzepts sei: „Jeder Nutzer, der über die Bison App Kryptowährungen handelt, einzahlt oder auszahlt, muss zuvor einen Identifikationsprozess per Video-Ident-Verfahren durchlaufen“, sagt Ulli Spankowski, Geschäftsführer der Sowa Labs GmbH, die als Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH die Bison App entwickelt hat. Zudem würden bei Ein- und Auszahlung von Kryptowährungen Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementiert. „Diese umfassen auch interne Prüfprozesse. Zu Details äußern wir uns nicht, was bereits Teil der Präventionsmaßnahmen ist.“

Generell müssen regulierte Börsen die geltenden Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten, also beispielsweise ähnlich wie eine Bank den Kunden per „Know-your-Customer“-Prozess (KYC) durchleuchten und seine Identität überprüfen. Es gibt aber natürlich zahlreiche, oft ausländische Kryptobörsen, bei denen sich Kunden nur per E-Mail registrieren, also beispielsweise keinen Klarnamen angeben müssen. „Eine Geldwäscheanfälligkeit ist immer dann gegeben, wenn keine zuverlässige Identifizierung von Kunden beziehungsweise Nutzern vorgenommen wird“, heißt es seitens des BKA.

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Auch die Bundesregierung will sich das Problem der Krypto-Geldwäsche vornehmen. Laut einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer „Kryptowertetransferverordnung“. Hinter diesem im wahrsten Sinne kryptischen Begriff versteckt sich eine für Bitcoin-Anleger bedeutende Änderung. Dann nämlich würde sichergestellt, dass jede Krypto-Transaktion Informationen zum Sender und Empfänger enthält, sprich Name, Kontoverbindung oder ähnliches, so wie es aktuell bei Überweisungen bereits der Fall ist. Damit folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF), einer der wichtigsten internationalen Institutionen im Kampf gegen Geldwäsche. Gleichzeitig sollen die strengen Geldwäsche-Vorschriften künftig auch für Kryptowerte „ab einer Grenze von 1000 Euro“ gelten.

Wer seine Bitcoin bisher auf von der Finanzaufsicht BaFin lizensierten Handelsplätzen kauft und verkauft, für den wird sich allerdings nicht so viel ändern.

Mehr zum Thema: Im Chefgespräch"-Podcast mit Beat Balzli erklärt der Interpol-Chef, warum die Coronakrise ein Konjunkturprogramm für die Mafia ist – und wie Hacker erpresste Bitcoins wieder zu Geld machen. Hören Sie hier das Gespräch.

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