Geplantes Porsche-IPO Das müssen Anleger zu Spin-Offs wissen

VW-Tochter Porsche soll noch in diesem Jahr an die Börse, um Geld für die Transformation Richtung Elektromobilität einzuspielen. Viel Arbeit für Oliver Blume, der seit Juli VW- und Porschechef in Personalunion ist. Quelle: imago images

VW, Johnsons & Johnson, Kellogg: Viele große Aktiengesellschaften planen aktuell Abspaltungen. Drei Fragen und Antworten für betroffene Investoren.

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Es könnte der größte Börsengang in Europa aller Zeiten werden: Wenn Volkswagen seine Sportwagen-Tochter Porsche wie geplant dieses Jahr aufs Parkett bringt, dürfte der Börsengang um die 20 Milliarden Euro einbringen. Aktuell hält VW alle Anteile am Hersteller der Sportwagen-Ikone 911, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (nicht zu verwechseln mit der im Dax notierten Porsche Automobil Holding SE).

Geplant ist, das Kapital von Porsche je zur Hälfte in Stamm- und Vorzugsaktien aufzuteilen. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien, die keinerlei Mitspracherechte gewähren, sollen dann zur Hälfte am Kapitalmarkt platziert werden. Bis Ende des Jahres soll der Deal stehen.

Spalten Unternehmen sich auf, dann entstehen auch für die betroffenen Aktionäre Fragen: Bekommen sie automatisch Aktien der neu börsennotierten Tochter dazu? Bringen Aufspaltungen bessere Renditen? Und welche steuerlichen Auswirkungen haben Spin-Offs für Aktionäre? Die WirtschaftsWoche beantwortet die drei wichtigsten Fragen zum Thema.

Welche Deals stecken aktuell in der Pipeline?

Der Börsengang von VW-Tochter Porsche ist hierzulande derzeit sicher das prominenteste Projekt. International gibt es aber ähnlich namhafte Firmen, die Abspaltungen planen oder gerade vollzogen haben. Im Juli spaltete sich etwa der britische Gesundheitskonzern Glaxosmithkline in ein Pharmaunternehmen (Glaxosmithkline) und ein Unternehmen für rezeptfreie Gesundheits- und Pflegemittel auf (Haleon).

Glaxo-Aktionäre haben im Zuge dessen für fünf alte Aktien vier Aktien der neuen Glaxosmithkline und fünf Haleon-Aktien ins Depot gebucht bekommen. In Summe sind die dann beim Börsenstart Mitte Juli genauso viel wert gewesen wie zuvor die ursprünglichen fünf Glaxo-Papiere.

Ein ähnliches Manöver plant auch der US-Pharmariese Johnson & Johnson. Der will ebenfalls den Pharmabereich vom Geschäft mit rezeptfreien Produkten wie der Hautcreme Neutrogena oder dem Mundwasser Listerine trennen. Der Abschluss des Deals wird allerdings erst in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres erwartet.

Für den gleichen Zeitraum peilt auch Cornflake-Gigant Kellogg eine Aufspaltung an. Die Amerikaner wollen ihr Nordamerika-Geschäft in ein eigenes Unternehmen auslagern. Auch die Aktivitäten rund um pflanzenbasierte Lebensmittel um die Marke Morningstar Farms sollen eigenständig an die Börse.

Das Kalkül: Weil rein pflanzliche und gesunde Ernährung ein auch an der Börse beliebtes Trendthema ist, kann die Sparte möglicherweise allein höhere Bewertungen erreichen als im Verbund mit den Zucker- und Fettspezialitäten des Restkonzerns. Zu dessen Portfolio wird nach den Abspaltungen das internationale Snack-Geschäft etwa mit Cornflakes („Frosties“, „Smacks“) oder Chips („Pringles“) zählen.

Welche Form von Abspaltungen gibt es?

Sowohl bei J&J als auch bei Kellogg dürfte es darauf hinauslaufen, dass bestehende Aktionäre Aktien der neuen Töchter ins Depot gebucht bekommen, ohne dass sie dafür irgendetwas zahlen müssen. Das kann, wie im Fall Glaxo, damit einhergehen, dass sie Aktien der Muttergesellschaft abgeben und dafür Aktien der neuen Töchter bekommen. Hier würde die Abspaltung also über die Aktienanzahl geregelt.

Das kann aber auch über den Preis passieren: Dann nämlich, wenn Aktionäre der Muttergesellschaft die neuen Aktien schlicht extra dazu bekommen, ohne Altaktien abzugeben. So war es etwa beim Spin-Off von Daimler Truck von Daimler (heute Mercedes-Benz) im vergangenen Jahr. Hier haben Aktionäre für zwei Daimler-Papiere eine Truck-Aktie dazu bekommen. Der Kurs der Mutter war am nächsten Handelstag entsprechend niedriger – ein wesentlicher Teil von Geschäft und Vermögen des alten Konzerns war schließlich weg.

Für Anlegerinnen und Anleger seien solche Spin-Offs, ohne dass Geld fließt, sicher die beste Variante, sagt Rechtsanwalt Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Es gibt aber auch einen anderen Weg: Konzerne können Unternehmensteile auch verkaufen – so wie es VW mit Porsche plant. Dabei sollen die Porsche-Anteile bei externen Investoren platziert und nicht einfach VW-Aktionären geschenkt werden.

VW-Anteilseigner hätten davon also erst mal nichts. Aber: VW nimmt durch diesen Verkauf Geld ein. Das wollen die Wolfsburger zum Teil in Investitionen stecken, zum Teil aber auch an die eigenen Anteilseigner ausschütten. Knapp die Hälfte, 49 Prozent, der Bruttoerlöse aus dem Porsche-Verkauf, soll als Sonderausschüttung an VW-Aktionäre fließen. Sie können also nicht auf Porsche-Anteile, aber zumindest auf etwas Bares im Zuge der Transaktion hoffen.

Was bedeuten Spin-Offs für Anleger?

Das allerdings ist ein zweifelhaftes Vergnügen. Denn bei einer Ausschüttung der Erlöse in bar kann für Aktionäre Steuerpflicht entstehen. Sie müssten dann einen Teil ihres Ertrags mit dem Fiskus teilen. Anders sieht es aus, wenn neue Unternehmensteile Anlegerinnen und Anlegern im Zuge einer Abspaltung schlicht ins Depot gebucht werden. „Wenn neue Aktien eingebucht werden, ist das erst mal steuerneutral“, erklärt Tüngler. „Man hat ja nicht mehr als vorher, sondern die Aktie ist einfach in zwei Teile geschnitten.“

Aber: Verkauft man die gratis ins Depot gebuchten Aktien später weiter, können Steuern anfallen. Für die Berechnung sei der Anschaffungspreis entscheidend, so Tüngler. „Habe ich für zehn bestehende Aktien zum Beispiel eine neue Aktie bekommen, wird auch der Anschaffungspreis zehn zu eins aufgeteilt“, so Tüngler.

Beispiel Siemens Energy: Siemens-Aktionäre bekamen bei der Abspaltung der Kraftwerks-Sparte im Jahr 2020 je zwei Siemens-Aktien eine Siemens-Energy-Aktie. Wer also vorher eine Siemens-Aktie zu 100 Euro gekauft hatte, hatte danach einen steuerlichen Anschaffungspreis der Siemens-Aktie von 66,67 Euro. Bei der Siemens-Energy-Aktie waren es entsprechend 33,33 Euro. Der steuerlich relevante Gewinn oder Verlust bei einem späteren Verkauf wird dann an diesen neuen Einstandskursen gemessen – sowohl bei der Mutter als auch bei der Tochter.

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Noch spannender als das Steuerthema bei Abspaltungen ist indes die Frage, was sie langfristig für den Kurs bedeuten. Die enttäuschende Antwort: Das ist kaum eindeutig zu bestimmen. Schließlich kann niemand sagen, wie sich der Kurs eines Unternehmens ohne Abspaltung entwickelt hätte. Selbst die Frage, ob nun die Mutter oder die Tochter nach der Abspaltung an der Börse besser dastehen, ist, im Dax zumindest, nicht klar zu beantworten.

Eins aber bringen Aufspaltungen Anlegerinnen und Anlegern auf jeden Fall: mehr Wahlfreiheit. Die Abspaltung von Töchtern schafft Investitionsmöglichkeiten, die sie so vorher nicht hatten. Auch deshalb schließt Anlegerschützer Tüngler: „Grundsätzlich muss man sagen, dass Abspaltungen eine gute Sache für Aktionäre sind.“

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