Globaler Hype um Bitcoin und Co. Die Aufsicht greift ein – von Tokio bis New York

Der Bitcoin nimmt Kurs auf die 6000-Dollar-Marke, immer mehr Anleger zocken mit, die Furcht vor einer Blase wächst. Das ruft die Aufsicht auf den Plan: So gehen die sechs wichtigsten Finanzplätze mit dem Krypto-Hype um.

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Bitcoin-News: Neuste Nachrichten von heute zur Kryptowährung Quelle: Photographer's Choice/Getty Images

Düsseldorf, Berlin, Zürich, Tokio, Peking, New York Manchmal offenbart eine Zahl mehr als viele Worte – etwa die Marktkapitalisierung von Bitcoin, Ethereum und Co. Seit Jahren errechnet die Branchenseite Coinmarketcap den Wert der weltweit verfügbaren rund 1200 Kryptowährungen. Die Entwicklung ist erstaunlich: Waren alle digitalen Münzen Anfang 2017 noch rund 17 Milliarden Dollar wert, so liegt die Zahl heute bei knapp 170 Milliarden Dollar. Der Wert hat sich in wenigen Monaten fast verzehnfacht.

Allein der Kurs der wichtigsten Währung, des Bitcoins, ist seit Jahresanfang von knapp 1000 auf 5600 Dollar gestiegen. Verfolger Ethereum legte von knapp acht auf 300 Dollar zu. Die beispiellose Kursrally lockt Investoren an, neben Nerds und Krypto-Fans auch immer mehr unerfahrene Privatanleger. Viele spekulieren in der Hoffnung auf das große Geld und unterschlagen das Risiko.

Mit ihrer Faszination stehen sie nicht allein da: Zuletzt betonte sogar die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, die Vorteile digitaler Zahlungen, und erklärte, virtuelle Währungen ernstnehmen zu müssen. Man dürfe sie „nicht kategorisieren“, so Lagarde. Auch Lloyd Blankfein, Vorstandschef der US-Großbank Goldman Sachs, hatte sich zuletzt offen gezeigt. Seine Bank prüft laut Berichten einen Einstieg in den Bitcoin-Handel.

Neuester Trend der Krypto-Szene sind die sogenannten ICOs („Initial Coin Offerings“). Bei diesen virtuellen Börsengängen geben digitale Start-ups ihren Anlegern keine Aktien aus, sondern lediglich Gutscheine, die eine Beteiligung an möglichen künftigen Gewinnen versprechen. Beobachter sehen Betrüger am Werk: Viele Start-ups besitzen kein funktionierendes Geschäftsmodell, sondern nur eine 20 bis 30 Seiten lange Ideensammlung („White Paper“ genannt). Gab es laut der Seite Coin Schedule 2016 ganze 43 ICOs, liegt die Zahl dieses Jahr schon bei 201. Weitere 364 ICOs sind in Planung.

Immer häufiger werden außerdem klassische Finanzprodukte auf Basis von Bitcoin und Co. aufgelegt. Hedgefonds investieren in Digitalwährungen und Krypto-Firmen. Mit Derivaten, sogenannten Differenzkontrakten, können Anleger mit einem Hebel auf Kursbewegungen spekulieren. Auch hier ist die Gefahr eines Totalverlusts hoch.

Angesichts beispielloser Kursgewinne und windiger Geschäftsmodelle wächst die Kritik am Krypto-Wildwuchs. Viele Beobachter erinnert der Markt an die Internetblase der Jahrtausendwende. Der CEO der Großbank JP Morgan, Jamie Dimon, bezeichnete den Bitcoin als „Betrug“. Und UBS-Präsident Axel Weber mahnte, eine Währung müsse der Wertaufbewahrung dienen, als Zahlungsmittel sowie für Transaktionen verwendet werden können. Das sei angesichts starker Kursschwankungen nicht der Fall. „Bitcoin ist nur eine Transaktionswährung“, so der frühere Bundesbank-Chef.

Wer am Ende Recht behält, ist offen. Sollte die globale Krypto-Blase platzen, wird eine Fraktion aber mit Sicherheit in die Verantwortung genommen werden: die staatlichen Regulierungsbehörden. Von ihnen wird spätestens seit der Finanzkrise die Früherkennung von Krisen erwartet, die Warnung der Politik und der Schutz der Privatanleger.

Lange haben sich die Regulierer zurückgehalten und dem Treiben auf den Krypto-Märkten tatenlos zugesehen. Das ist vorbei, weltweit formiert sich die Aufsicht und sucht nach einer Haltung. Worauf müssen sich Krypto-Anleger und -Unternehmer einstellen? Die Handelsblatt-Korrespondenten schildern die Situation an den sechs wichtigsten Finanzplätzen der Branche – in Japan, China und Korea, in der Schweiz, Deutschland und den USA.


Japan: Zahlungsmittel im Alltag

Japan ist schon lange eines der Zentren des Bitcoins, und dies nicht, weil der oder die unbekannten Erfinder sich hinter einem japanischen Namen verstecken („Satoshi Nakamoto“).

Mit der 2014 kollabierten Börse Mt.Gox hatte Japan zu Beginn des Booms den größten Handelsplatz der Welt und auch die ersten großen Investoren. Zudem wurden die Finanzaufseher durch die Pleite von Mt.Gox früh gezwungen, sich Regeln für die digitalen Währungen zu überlegen. Statt die neue Idee abzuwürgen, entschieden sich die Aufseher und die Banken, virtuelle Währungen zu umarmen, um Japans Finanzindustrie in diesem Bereich zum globalen Vorreiter zu machen.

Seit im April 2017 Kryptowährungen als Zahlungsmittel zugelassen wurden, können japanische Kunden in hunderten Geschäften und großen Einzelhandelsketten mit dem neuen Geld bezahlen. Beim Technikkaufhaus Bic Camera wird an den Kassen sogar groß herausgestellt, dass Bitcoin willkommen ist. Kunden, die mit Bitcoins bezahlen, erhalten sogar genauso viele Bonuspunkte wie beim Bezahlen mit Bargeld. Steigende Umsätze legen nahe, dass sich immer mehr Japaner Bitcoins beschaffen. Die von Banken gedeckte Börse Bitflyer ist so zur größten Bitcoin-Tauschstelle der Welt geworden.

Nun könnte der nächste regulatorische Schub kommen: Seit Oktober müssen Krypto-Börsen Mindestbedingungen einhalten, die von der japanischen Finanzaufsicht kontrolliert werden. Damit wollen die Aufseher die Börsen auf finanziell und technisch gesündere Füße stellen, um mehr Vertrauen zu schaffen und Betrug zu vereiteln.

Bei so viel staatlicher Rückendeckung und rechtlicher Sicherheit investieren nun auch die Banken massiv in Finanz-Start-ups aller Arten. Der Enthusiasmus geht so weit, dass einige Finanzinstitute im Oktober auf der japanischen Technikmesse Ceatec erstmals ihre Vorstöße in die Bereiche künstliche Intelligenz, biometrische Identifizierung und digitales Geld ausstellten. Am weitesten wagt sich ein Konsortium der Finanzgruppe Mizuho, der japanischen Postbank und einiger Regionalbanken vor. Sie wollen bis 2020 „J Coin“ etablieren, eine eigene japanische Kryptowährung, um so boomenden digitalen Zahlungsdiensten wie Alipay vom chinesischen Online-Riesen Alibaba oder Apple Pay aus Kalifornien Paroli bieten zu können.

Derweil steigen andere japanische Finanz- und Internetfirmen in die Welt des Minings ein, des Schöpfens digitaler Münzen. Der Internetdienstleister GMO und der E-Commerce- und Streaminganbieter DMM.com sind in digitale Finanzdienste eingestiegen und haben ihre Pläne bereits im September bekanntgegeben. Der Finanzdienstleister SBI und die Monex-Gruppe, die bereits Börsen für Kryptowährungen betreiben, wollen folgen. Japan wird damit immer mehr zum globalen Motor für Bitcoin und Co.

Martin Kölling, Tokio


Volksrepublik China

China ist die globale Bitcoin-Nation. Nirgendwo sonst werden so viele Minen der Kryptowährung betrieben. Und nirgendwo sonst gibt es so viele Privatleute und Investoren, die ihr Geld in Bitcoins angelegt haben. Doch dem chinesischen Staat ist der Hype nicht geheuer. Pekings Regulierungsbehörden hatten im September Krypto-Börsengänge (sogenannte Initial Coin Offerings, kurz: ICOs) für illegal erklärt. Wenig später wurden auch die Handelsplattformen des Landes für die bereits bestehenden Münzen geschlossen.

Das heißt jedoch nicht, dass die Währung oder der Besitz von Bitcoin verboten ist. Wer Bitcoins sein Eigen nennt, darf sie behalten, oder mit anderen Besitzern direkt tauschen. Ein organisierter Handel auf Plattformen im Internet ist derzeit allerdings nicht mehr möglich.

Die chinesischen Behörden haben in Aussicht gestellt, dass sie künftig Lizenzen für Handelsplattformen vergeben könnten und der systematische Handel damit wieder aufgenommen werden kann. Welche Voraussetzungen die Betreiber dafür erfüllen müssen, ist bislang aber nicht klar. In Finanzkreisen wird vermutet, dass Peking sicherstellen möchte, dass der Staat genau weiß, wer wann wie viel Bitcoins besitzt oder verkauft.

Anleger hatten Bitcoins genutzt, um an den strengen Kapitalverkehrskontrollen der Volksrepublik vorbei Vermögen außer Landes zu schaffen. Das könnte die Zentralbank mit neuen Vorgaben verhindern wollen.

Stephan Scheuer, Peking


Nord- und Südkorea: Bankräuber und Umschlagplätze

In Korea über der Bitcoin und andere digitalen Währungen eine große Anziehungskraft aus, gerade auch im kommunistischen Norden. Nach Angaben der südkoreanischen Polizei und unabhängiger Sicherheitsexperten versuchten nordkoreanische Hacker seit dem Mai wiederholt, südkoreanische Börsen für virtuelle Währungen auszurauben.

Überraschend wäre das nicht. Denn je schärfer die Handels- und Finanzsanktionen der Vereinten Nationen und der USA gegen Nordkorea greifen, umso wichtiger wird Cyberdiebstahl als Finanzquelle für das Regime. Nordkorea wird auch mit dem größten digitalen Bankraub der Geschichte in Verbindung gebracht. So sollen Nordkoreas Hacker 2016 über Konten der Zentralbank von Bangladesch 81 Millionen US-Dollar abgezogen haben.

Das High-Tech-Land Südkorea hat im September die Ausgabe neuer Währungen über virtuelle Börsengänge (ICOs) beschränkt, um die Anleger vor Verlust und Betrug zu schützen. Aber das Land ist weiterhin einer der wichtigsten Handelsplätze für die bestehenden digitalen Münzen.

Die südkoreanischen Bitcoin-Börsen erlebten insbesondere auch durch die Schritte der chinesischen Aufseher gegen die Internetwährungen zuletzt eine Infusion von frischem Geld. Mit Bithumb stammt zudem der größte Umschlagsplatz für den Bitcoin-Konkurrenten Ethereum aus der südkoreanischen Hauptstadt Seoul.

Martin Kölling, Tokio


Schweiz: Wachsende Skepsis

Wer sich einen Freiheitskämpfer wie Wilhelm Tell zum Nationalhelden macht, ist auf strenge Regeln nicht gut zu sprechen: Liberalität gehört zu den Grundwerten der Schweiz. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sich dort viele Vorkämpfer für virtuelle Währungen angesiedelt haben. Ihr Mekka ist das Kanton Zug: Dank des Stiftungsrechts können Start-ups hier sehr einfach Kapital von Investoren einwerben und mit Stiftungen verwalten.

In der Gegend entstand in den vergangenen Jahren ein „Krypto-Valley“, in dem Start-ups für ihre Blockchain-Projekte viele hundert Millionen Franken mit virtuellen Währungen einsammelten. Doch wo sich leichtes Geld machen lässt, sind auch Betrüger nicht weit – und dank der Stiftungen lässt sich das Geld leicht aus der Schweiz abziehen. So wächst auch bei den eidgenössischen Behörden angesichts des Krypto-Booms die Skepsis.

Die schweizerische Finanzaufsicht Finma kündigte unlängst an, das Geschäft mit den so genannten „Initial Coin Offerings“ (ICOs) genauer unter die Lupe zu nehmen. Man könne „nicht ausschließen, dass ICO-Aktivitäten, insbesondere aufgrund der aktuellen Marktentwicklung, in betrügerischer Absicht erfolgen“, teilte die Behörde mit. Bei mehreren Börsengängen prüft sie nun, ob sie einschreiten könnte. Es geht um viel Geld: Rund 600 Millionen US-Dollar wurden bislang in der Schweiz per ICO eingesammelt, teilte der Branchenverband „Crypto Valley Association“ stolz mit. Allein das Startup Tezos kassierte umgerechnet rund 230 Millionen Dollar – und das binnen zwei Wochen.

Sorge bereitet den Aufsehern auch, dass Geschäftemacher im Fahrwasser des Bitcoin-Booms auf Kundenfang gehen. Die Finma untersuchte deshalb mehrere virtuelle „Scheinwährungen“. Bei einem Anbieter, der mit so genannten E-Coins auf Kundenfang ging, zog die Aufsicht den Stecker. Rund vier Millionen Franken sollen Anleger in die Münzen investiert haben, jetzt drohen herbe Verluste: Die Aufsicht konnte lediglich Vermögenswerte für zwei Millionen Franken sicherstellen. Wo das restliche Geld gelandet ist, wird noch untersucht.

Michael Brächer, Zürich


Deutschland: Das große Schweigen

Für die deutsche Finanzaufsicht Bafin ist die Sache klar: Virtuelle Währungen wie beispielsweise Bitcoins sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel und unterliegen keiner zentralen Aufsicht. Aber sie können von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel verwendet, elektronisch übertragen, verwahrt oder gehandelt werden.

Ferner können Bitcoins nach Auffassung der Bafin als Ersatz für Bar- oder Buchgeld eingesetzt werden, Dienstleister können sich mit der virtuellen Währung bezahlen lassen. Dieser Austausch stelle keine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar, so die Bafin. Anders sieht es beim gewerblichen Handel mit Bitcoins aus. Hier kann es sich um ein erlaubnispflichtiges sogenanntes Finanzkommissionsgeschäft handeln. Klar ist: Banken und Finanzdienstleister, die über eine Bankerlaubnis verfügen, dürfen die Geschäfte, die ihnen schon heute mit Aktien erlaubt sind, auch mit virtuellen Währungen betreiben.

Auch wenn sich Bitcoins zunehmender Beliebtheit erfreuen, warnen Verbraucherschützer vor ihnen: „Bitcoins sind aufgrund der vorhandenen Risiken – hier sind insbesondere die massiven Kursschwankungen und die fehlenden Sicherungssysteme zu nennen – als Geldanlage für Verbraucher nicht zu empfehlen“, sagt etwa die Verbraucherzentrale.

Wer trotzdem als Beimischung einen Teil seines Vermögens in Bitcoins investieren wolle, müsse sich darüber im Klaren sein, dass dies ausschließlich unter spekulativen Gesichtspunkten erfolge und im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust der Geldanlage möglich sei, so die Warnung.

Frank Matthias Drost, Berlin


USA: Zurückhaltende Regulierung

Eine klare Regulierung gibt es in den freiheitsliebenden USA bisher nur im Staat New York, dem wichtigsten Finanzplatz. Demnach muss jeder Akteur, der mit virtuellen Währungen Geschäfte macht, eine Lizenz besitzen. Ausgenommen sind Unternehmen oder Privatleute, die die Währungen lediglich kaufen, verkaufen oder reinvestieren. Das betrifft vor allem die Handelsplätze im Internet. Die Bestimmungen umfassen hier vor allem Formalien, außerdem müssen die Betreiber gegenüber der Aufsicht genau darlegen, wie die Kryptowährungs-Geschäfte ablaufen sollen, – wie also beispielsweise die Umrechnung von klassischen in virtuelle Währungen erfolgt.

Die Aufsicht kann auch bestimmen, in welcher Art und Höhe das jeweilige Unternehmen Kapital vorhalten muss. Außerdem müssen alle Verpflichtungen gegenüber den Kunden abgedeckt sein. Geht ein Anbieter also die Verpflichtung ein, einem Kunden 100 Bitcoins auszuzahlen, so muss er dafür 100 Bitcoins vorhalten. Transaktionen dürfen außerdem nur auf Anweisung des Kunden erfolgen.

Die Aufsicht ist auch bei größeren Veränderungen im Unternehmen, etwa einer Fusion, einzuschalten. Darüber hinaus gibt es Vorschriften, die Geldwäsche verhindern sollen, – wobei „Geldwäsche“ in den USA praktisch alle Zahlungen meint, die mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen. So muss etwa bei jeder Transaktion über mehr als 3000 Dollar die Identität des Auftraggebers überprüft werden. Weitere Vorschriften betreffen die Absicherung gegen Cyber-Angriffe und die Absicherung der Kunden. So heißt es zum Beispiel, dass eventuelle Risiken in klarem, verständlichem Englisch beschrieben werden müssen.

Im Rest der USA gibt es noch kaum wirkliche Regulierung. Hin und wieder allerdings betreffen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden auch den Bitcoin, etwa, wenn die Bundesfinanzbehörde SEC neuen Fonds, die in Bitcoins investieren wollen, die Zulassung verweigert. Eine Bitcoin-Regulierung im engeren Sinn ist das freilich nicht, sondern eine Auslegung allgemeiner Vorschriften in diesem speziellen Fall.

Ausdrücklich hat die SEC im Zusammenhang mit virtuellen Währungen aber darauf hingewiesen, dass, wer immer entsprechende Investments anbietet, dafür eine Lizenz vorweisen muss. In die Details ist die Bundesbehörde nicht gegangen. Weitere Regulierungsschritte könnten folgen.

Frank Wiebe, New York

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