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Greenwashing-VorwürfeDWS: Staatsanwaltschaft durchsucht erneut

Wieder rückte die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei der Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft an, um Unterlagen zu Greenwashing-Vorwürfen einzusammeln. Was dabei herauskommen soll, ist unklar.Heike Schwerdtfeger 01.02.2024 - 18:27 Uhr
Foto: REUTERS

Es geht nicht vorwärts mit den Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft rund um Greenwashing-Vorwürfe gegen die börsennotierte Deutsche-Bank-Fondstochter DWS. Dabei laufen diese schon seit Sommer 2022. Rund drei Millionen Dokumente soll die DWS den Frankfurter Ermittlern bereits zur Verfügung gestellt haben. Das Fondshaus will das Thema so schnell wie möglich abschließen. Und doch gab es am Donnerstag, kurz nach Bekanntgabe der Ergebnisse für das abgelaufene Geschäftsjahr, erneut Besuch von drei Staatsanwälten und 30 Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes. 

Die DWS teilte mit: „Wir haben heute Morgen kurz nach Bekanntgabe unserer Ergebnisse für das abgelaufene Geschäftsjahr erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt erneut bei uns vor Ort ist. Anlass sind wiederum die öffentlich bekannten und immer noch laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit den gegen die DWS erhobenen Greenwashing-Vorwürfen. Wir werden – wie auch bislang – vollumfänglich mit der Behörde kooperieren, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abschließen zu können.“

Kooperiert die DWS, stellt sie die Akten wohl freiwillig zur Verfügung. Jedenfalls auf Anfrage: Sie darf gar nicht in vorauseilendem Gehorsam Daten preisgeben, das könnte als Vertragsverstoß gegen Kunden und Arbeitnehmer gewertet werden, heißt es von Juristen. Warum schickt die Staatsanwaltschaft Frankfurt dann so viele Experten los, wenn sie die Unterlagen auch geliefert bekommen könnte?

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigt, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom Mittwoch vollstrecken.

Sie bestätigt auch die nach wie vor bestehende Kooperationsbereitschaft der DWS Group. Wegen der laufenden Ermittlungen gibt es aber keine weiteren Informationen. Diese könnten auch nicht gemacht werden, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden.

Der Druck steigt

Staatsanwälte müssen sich für solche Eingriffe und das Anrücken in dieser Mannschaftsstärke rechtfertigen, denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt auch für sie. Steht die Staatsanwaltschaft erst vor der Tür, kann sich der Besuchte kaum wehren. Aus Kreisen früherer Ermittler hört man, dass durch solche Besuche gern nervöse Mitarbeiter aufgescheucht werden, quasi als Beifang. Dadurch will man dann mitunter weitere Vergehen aufdecken oder andere Mitarbeiter zur Kooperation anregen.

In Frankfurter Finanzkreisen findet man das Vorgehen „seltsam“. Schon drei Besuche hat es bei der DWS gegeben, obwohl sie nicht die einzige war, die mit Schwung auf das Nachhaltigkeitsthema aufgesprungen war. Manche vermuten, dass womöglich der Ermittlungsdruck erhöht werden soll. Damit könnte die Bereitschaft des Fondshauses steigen, eine höhere Summe in einem Vergleich zu zahlen. In den USA hatte die DWS der Zahlung von 19 Millionen Dollar in einem Vergleich zugestimmt, nachdem auch die dortigen Behörden dem Greenwashing-Verdacht nachgegangen waren. Dort ist die Sache jetzt vom Tisch.

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