Grundsatzurteil Strom- und Gaspreise: BGH lotet Grenzen für Erhöhungen aus

Nicht alle zusätzlichen Kosten dürfen auf die Kunden abgewälzt werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Obergrenze für Preissteigerungen festgelegt.

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Stiegen die Bezugskosten, haben die Strom- und Gasversorger diese auf die Kunden abgewälzt. Das hat jetzt ein Ende. Zumindest ab einen bestimmten Betrag. Quelle: dpa

Wie kräftig darf der Strom- oder Gasversorger an der Preisschraube drehen? Das hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof in gleich zwei Fällen beschäftigt. Die Karlsruher Richter deuteten in der Verhandlung an, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an den Kunden auch ihre Grenzen hat: So sei diese nach vorläufiger Einschätzung nicht gerechtfertigt, wenn der Versorger die Steigerung hätte vermeiden können.

Die grundsätzliche Linie hat der zuständige Senat mit zwei von Verbraucherschützern scharf kritisierten Urteilen aus dem vergangenen Oktober aber schon vorgegeben. Damals entschied er, dass die Versorger ihre Preise bis zu einer Neuregelung 2014 ohne umfassende Begründung erhöhen durften, solange sie damit keinen Gewinn machen wollten. Die aktuellen Fälle wollten die Richter bis zum Nachmittag entscheiden.

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