Hochfrequenzhandel

"Der unregulierte Wertpapierhandel gehört verboten"

Der Finanzausschuss des Bundestages befragt heute Vertreter von Banken, Börsen und Aufsichtsbehörden zu einem Gesetzentwurf, der künftig superschnelle Börsenhändler besser regulieren soll. Der Stuttgarter Börsen-Vorstand Christoph Boschan ist in Berlin dabei. Er fordert von den Politikern „eine umfassende Re-Regulierung des Finanzmarktes“.

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Risiken für Anleger minimieren - In Zukunft soll der Hochfrequenzhandel an der Börse besser reguliert werden Quelle: dpa

Im Bundestag geht es heute um einen Gesetzentwurf „zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel“. Hinter dem sperrigen Titel verbergen sich neue Regeln, die die Risiken des elektronischen Wertpapierhandels eindämmen sollen. Zwar übermitteln Börsianer schon lange ihre Aufträge elektronisch. Allerdings begann vor zehn Jahren eine Entwicklung, die vor etwa fünf Jahren zum Massenphänomen wurde: Nicht nur die technische Abwicklung eines Wertpapierauftrags, sondern auch die Entscheidung zu seiner Erteilung wird heute zu großen Teilen von Computern gesteuert.

Man spricht dabei vom „algorithmischen Handel“, bei dem Computer nach zuvor programmierten Handlungsanweisungen selbstständig Käufe und Verkäufe auslösen. Besondere öffentliche Aufmerksamkeit hat der Teilbereich des algorithmischen Handels erlangt, der massenhaft und binnen Sekundenbruchteilen Aufträge an die Börsen schießt – der sogenannte „Hochfrequenzhandel“.

Risiken des Hochfrequenzhandels

Der breiten Öffentlichkeit wurden die Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandel im Mai 2010 bewusst, als ohne jede fundamentale Nachricht der US-Index Dow Jones durch den sogenannten Flash-Crash in kürzester Zeit um rund zehn Prozent einbrach. Im März 2012 scheiterte dann der Börsengang der Firma BATS Global Markets, selbst Anbieter von Handelsplattformen, an der eigenen Handelstechnik. In nur 500 Millisekunden verloren die Aktien 99 Prozent ihres Wertes. Beim jüngsten prominenten Vorfall im August 2012 fuhr der größte amerikanische Aktienhändler, die Knight Capital Group, durch fehlerhafte Computersoftware einen Verlust von 440 Millionen US-Dollar ein. Auch wenn die europäischen und insbesondere die deutschen Märkte aufgrund anderer technischer Voraussetzungen bislang keine Vorfälle dieser Größenordnung aufzuweisen haben: Anleger müssen sich darauf verlassen können, dass Preise für ihre Papiere ordnungsgemäß, fair und marktgerecht ermittelt werden. Das ist auch hierzulande eine drängende ordnungspolitische Grundsatzfrage.

10 Tipps für Börseneinsteiger

Der in der heutigen Anhörung behandelte Gesetzentwurf versucht die Probleme zumindest teilweise anzugehen. Im Kern sollen Händler im Gegensatz zu heute künftig eine spezielle Erlaubnis brauchen, wenn sie an Wertpapiermärkten mit mathematisch programmierten Algorithmen handeln wollen, die Aufträge eigenständig und in Millisekunden an Börsen erteilen. Sowohl die Börsenbetreiber wie auch die Handelsteilnehmer müssen zudem für ein angemessenes Verhältnis zwischen den erteilten und den ausgeführten Aufträgen sorgen. Bislang kommt es zu wahnwitzigen vielen Ordereinstellungen durch Händler, verglichen mit deren Ausführungen. Hier werden die Börsenbetreiber künftig gefordert sein.

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