Insolvenzen Prokon schüttet 50 Millionen Euro an Gläubiger aus

Der Insolvenzverwalter des aus der Pleite wiedererstandenen Windparkbetreibers hat rumänische Wälder losgeschlagen. Sie waren ein Randgeschäft, das Prokon nicht mehr haben will. Der Erlös geht an die Gläubiger.

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Prokon-Anleger wollten in Windkraft investieren. Der Gründer des Konzerns hatte aber auch rumänische Wälder gekauft. Quelle: dpa

Düsseldorf Rund 56.000 Insolvenzgläubiger des Windparkbetreibers Prokon können mit einer weiteren Auszahlung auf ihre Insolvenzforderungen rechnen. Denn dem Verwalter der Geschäftsbereiche, die nicht zum Kerngeschäft gehören, ist der Verkauf zweier rumänischer Wälder an einen Großinvestor gelungen. Die Auszahlung werde sich auf mindestens 50 Millionen Euro belaufen und soll voraussichtlich ab Dezember 2016 erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir freuen uns sehr, dass wir eine äußerst komplizierte und überaus langwierige Transaktion im Sinne der Gläubiger erfolgreich haben durchführen können“, kommentiert Verwalter Stefan Denkhaus, der Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft Prokon SPV, die jüngsten Verwertungsmaßnahmen.

Aus einem Zwischenbericht der SPV geht hervor, dass Prokon die Wälder für 42,55 Millionen Euro verkauft hat. Ein Teil der Wälder ist noch im Bestand der SPV. Hinzu kamen noch weitere Erlöse aus der Verwertung der Randgeschäfte von Prokon, die nun ausgeschüttet werden.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon wurde bereits Mitte des Jahres 2015 aufgehoben. Prokon ist seither als Genossenschaft mit den Kernbereichen „Windenergie und Stromhandel“ wieder am Markt tätig. Die Verwertung von Vermögensgegenständen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von Prokon gehören, wird seitdem im Interesse der Insolvenzgläubiger von einer Abwicklungsgesellschaft durchgeführt. Bisher hätten sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft zu Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten Schätzwerten liegen, teilte Denkhaus mit. Damit könne jetzt auch Geld ausgeschüttet werden.

Denkhaus will alle Gläubiger direkt anschreiben und um die Mitteilung ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum Auszahlungsvorgang werden die Gläubiger auch unter https://prokon-spv.insolvenz-solution.de erhalten.

Auszahlungsberechtigt sind nach dem Insolvenzplan die knapp 20.000 früheren Genussrechtsinhaber, die sich nicht für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft entschieden haben. Die anstehende Auszahlung ist nicht die erste Leistung an die Gläubiger. Die Auszahlungsberechtigten haben bereits durch Prokon-Schuldverschreibungen aus einer neu begebenen Unternehmensanleihe (WKN:A2AASM) mit dem entsprechenden Nennwert angeboten bekommen. Damit hatten sie vom Insolvenzverwalter eine Auszahlung auf rund 34,5 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Die Quotenerwartung der Gläubiger beträgt insgesamt rund 57,8 Prozent ihrer jeweiligen Insolvenzforderungen. Die nun erwartete Ausschüttung wird 5,2 Prozentpunkte zu dieser erwarteten Gesamtquote beitrage, erläuterte Denkhaus dem Handelsblatt.

Die bereits begebene Anleihe hat den Vorteil, dass sie über bestehende Windparks besichert ist. Sie ist börsengehandelt und kann deshalb sofort verkauft werden. Der Markt dafür scheint im Moment eher klein zu sein, vor allem Käufer fehlen. Die Anleihe mit einem Nominalzins von 3,5 Prozent und einer Laufzeit von 15 Jahren wurde am Mittwoch nur bei 85,19 Prozent ihres Nennwerts gehandelt.

Die Prokon SPV ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon als sogenannte Abwicklungsgesellschaft gegründet worden. Seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 1. August 2015 ist sie mit der Verwertung von Vermögensgegenständen beschäftigt, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von Prokon gehören und während des Insolvenzverfahrens noch nicht verkauft werden konnten. Die Verwertung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von dem Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin überwacht.

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