




Die Europäische Bankenaufsicht EBA in London prüft gerade, in welcher Form die im Internet boomenden virtuellen Währungen wie Bitcoins reguliert und beaufsichtigt werden sollten. Gleichzeitig fordert die Aufsichtsbehörde Nutzer des immer populärer werdenden Internetgeldes eindringlich auf, sich mit den damit verbundenen Risiken vertraut zu machen.
Prügelt da eine EU-Behörde auf ein junges Währungsphänomen außerhalb der bestehenden Strukturen ein, weil ihr Alternativen zum kriselnden Euro ein Dorn im Auge sind? Selbst wenn ein solcher Eindruck entstehen könnte, sollten sich vor allem sicherheitsorientierte Anleger mit den Warnungen der EBA auseinander setzen, bevor sie mit der Bitcoin-Nutzung loslegen.
Der Reiz von Bitcoins in den Augen von Sparern und Verbrauchern besteht darin, eine Währung außerhalb des etablierten Bankensystems halten zu können. Diese kann für Zahlungen weltweit und weitgehend anonym transferiert werden, was Freiheit und Flexibilität verspricht. Da der Vorrat der binären Münzen per Programmcode limitiert ist, versprechen sich Bitcoin-Nutzer einen Inflationsschutz – ganz im Gegensatz zu den etablierten Währungen der USA, Japans oder Europas, die gerade durch expansive Geldpolitik der Zentralbanken an Wert verlieren.
Allerdings bringen virtuelle Währungen wie Bitcoins auch neue Risiken, mit denen sich Nutzer eingehend vertraut machen sollten. Die WirtschaftsWoche hat in den vergangenen Wochen bereits über die Chancen und Gefahren des virtuellen Geldes berichtet und dabei auch die nun von der Europäischen Bankenaufsicht dargestellten Risiken in den Fokus genommen.
Kein Einlagenschutz
Die EBA weist Bitcoin-Nutzer darauf hin, dass die Tauschbörsen für die Internetwährung häufig nicht reguliert seien. Gehen Tauschbörsen in die Pleite, haben Sparer anders als bei Geschäftsbanken keinen Anspruch auf gesetzlichen Einlagenschutz. Das gelte selbst dann, wenn der betroffene Dienstleister bei einer nationalen Aufsichtsbehörde registriert sei. Auch die WirtschaftsWoche hatte in ihren Berichten über das Bitcoin-Phänomen auf den fehlenden Einlagenschutz hingewiesen.
Wenn Plattformen etwa aufgrund technischer Probleme zusammenbrechen, verlieren Anleger regelmäßig ihr Geld. Besonders tückisch ist es, dass Tauschbörsen gerade bei Kurseinbrüchen oft vom Netz gehen, sodass viele Bitcoin-Besitzer dann keine Chance mehr haben, Verluste zu minimieren. Das war bereits beim Kurseinbruch der Internetwährung im Frühjahr der Fall. Damals schlossen die Tauschbörsen Bitcoin24 und Bitfloor ihre Pforten – Nutzer hatten das Nachsehen.
Außerdem werden die Handels- und Tauschplattformen laut EBA immer wieder Opfer von Hackerattacken, bei denen Interneträuber virtuelle Beute machen und die Bitcoin-Nutzer um ihre Ersparnisse bringen.
Keine Rückerstattung





Bitcoins können über das Internet bequem transferiert werden und eignen sich daher hervorragend als alternatives internationales Zahlungsmittel. Wenn sicherheitsorientierte Verbraucher damit aber auf Einkaufstour gehen, sollten sie sich im Klaren darüber sein, dass sie anders als bei der Nutzung nationaler Währungen kein Rückerstattungsrecht besitzen, falls sie mit der gelieferten Ware oder Leistung unzufrieden sein sollten. Ähnlich wie Barzahlungen lassen sich Bitcoin-Transfers kaum mehr rückgängig machen. Zudem sei die Nutzung von Bitcoins im Einzelhandel laut EBA noch nicht zementiert. Händler, die heute Zahlungen in Bitcoin entgegennehmen, könnten es sich schon morgen anders überlegen.
Starke Kurseinbrüche
So steil, wie der Bitcoin-Kurs in den vergangenen Monaten angestiegen ist, so steil kann es auch jederzeit wieder bergab gehen. Zwar bietet die Volatilität Chancen für risikofreudige Anleger, die nur einen kleinen Teil ihres Vermögens für Bitcoin-Spekulationen einsetzen. Sicherheitsaffinen Anlegern können die starken Schwankungen dagegen schnell zum Verhängnis werden. Diese Warnung der EBA spricht allerdings nicht gegen virtuelles Geld an sich. Doch könnte auch eine andere Internetwährung populärer als die derzeit boomenden Bitcoins werden, was deren Kurs einbrechen ließe.
Börse
Bitcoin-Nutzer, die sich vom anarchischen Charakter des Internetgeldes angezogen fühlen, sollten sich vergegenwärtigen, dass gerade darin auch Gefahren für ihr Geld liegen. So können Sicherheitsbehörden Tauschbörsen schließen und die dortigen Konten einfrieren, wenn sie gegen Geldwäsche vorgehen. Betroffen wären dann nicht nur die kriminellen Nutzer, sondern auch die gesetzestreuen Bitcoin-Fans. Auch der Fiskus fordert seinen Anteil an der virtuellen Währung. Kursgewinne unterliegen der Steuer und auf mit Bitcoins bezahlte Lieferungen und Leistungen wird laut EBA Umsatzsteuer fällig. Die Anerkennung von Bitcoins durch das Bundesfinanzministerium als Recheneinheit ist also nicht nur als Ritterschlag zu verstehen. Die Behörden haben damit auch ihre Claims auf dem für sie noch unbekannten Terrain des virtuellen Geldes abgesteckt.
Schutzmaßnahmen
Diese sind simpel aber wirkungsvoll. Wer Geld in Bitcoins tauscht, sollte nur einen kleinen Teil seines Vermögens dazu einsetzen, dessen Verlust keine allzu großen Schäden anrichten würde. Besitzer digitaler Geldbörsen müssen auf diese genauso achten wie auf das gute alte Portemonnaie. Gehen Festplatten oder USB-Sticks mit Bitcoin-Guthaben verloren oder kaputt, ist auch das darin gespeicherte Vermögen weg.
Bei der Auswahl von Tauschbörsen sollte man sich mit deren Geschäftsmodell und Spielregeln vertraut machen. Das deutsche Portal bitcoin.de arbeitet mit der Fidor Bank zusammen. Letztere wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht, damit bei der Kooperation mit der Tauschbörse nichts schief läuft. Ein Garant für absolute Sicherheit ist auch das allerdings nicht.