




Bitcoins können über das Internet bequem transferiert werden und eignen sich daher hervorragend als alternatives internationales Zahlungsmittel. Wenn sicherheitsorientierte Verbraucher damit aber auf Einkaufstour gehen, sollten sie sich im Klaren darüber sein, dass sie anders als bei der Nutzung nationaler Währungen kein Rückerstattungsrecht besitzen, falls sie mit der gelieferten Ware oder Leistung unzufrieden sein sollten. Ähnlich wie Barzahlungen lassen sich Bitcoin-Transfers kaum mehr rückgängig machen. Zudem sei die Nutzung von Bitcoins im Einzelhandel laut EBA noch nicht zementiert. Händler, die heute Zahlungen in Bitcoin entgegennehmen, könnten es sich schon morgen anders überlegen.
Starke Kurseinbrüche
So steil, wie der Bitcoin-Kurs in den vergangenen Monaten angestiegen ist, so steil kann es auch jederzeit wieder bergab gehen. Zwar bietet die Volatilität Chancen für risikofreudige Anleger, die nur einen kleinen Teil ihres Vermögens für Bitcoin-Spekulationen einsetzen. Sicherheitsaffinen Anlegern können die starken Schwankungen dagegen schnell zum Verhängnis werden. Diese Warnung der EBA spricht allerdings nicht gegen virtuelles Geld an sich. Doch könnte auch eine andere Internetwährung populärer als die derzeit boomenden Bitcoins werden, was deren Kurs einbrechen ließe.
Börse
Bitcoin-Nutzer, die sich vom anarchischen Charakter des Internetgeldes angezogen fühlen, sollten sich vergegenwärtigen, dass gerade darin auch Gefahren für ihr Geld liegen. So können Sicherheitsbehörden Tauschbörsen schließen und die dortigen Konten einfrieren, wenn sie gegen Geldwäsche vorgehen. Betroffen wären dann nicht nur die kriminellen Nutzer, sondern auch die gesetzestreuen Bitcoin-Fans. Auch der Fiskus fordert seinen Anteil an der virtuellen Währung. Kursgewinne unterliegen der Steuer und auf mit Bitcoins bezahlte Lieferungen und Leistungen wird laut EBA Umsatzsteuer fällig. Die Anerkennung von Bitcoins durch das Bundesfinanzministerium als Recheneinheit ist also nicht nur als Ritterschlag zu verstehen. Die Behörden haben damit auch ihre Claims auf dem für sie noch unbekannten Terrain des virtuellen Geldes abgesteckt.
Schutzmaßnahmen
Diese sind simpel aber wirkungsvoll. Wer Geld in Bitcoins tauscht, sollte nur einen kleinen Teil seines Vermögens dazu einsetzen, dessen Verlust keine allzu großen Schäden anrichten würde. Besitzer digitaler Geldbörsen müssen auf diese genauso achten wie auf das gute alte Portemonnaie. Gehen Festplatten oder USB-Sticks mit Bitcoin-Guthaben verloren oder kaputt, ist auch das darin gespeicherte Vermögen weg.
Bei der Auswahl von Tauschbörsen sollte man sich mit deren Geschäftsmodell und Spielregeln vertraut machen. Das deutsche Portal bitcoin.de arbeitet mit der Fidor Bank zusammen. Letztere wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht, damit bei der Kooperation mit der Tauschbörse nichts schief läuft. Ein Garant für absolute Sicherheit ist auch das allerdings nicht.