Kauf von Deutsche-Börse-Aktien Staatsanwaltschaft belastet Kengeter wegen Insider-Verdachts

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat dem Chef der Deutschen Börse, Carsten Kengeter, in einem Schreiben Insiderhandel vorgeworfen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Carsten Kengeter, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG Quelle: dpa

In dem Brief, den die Behörde der Börse am 18. Juli übermittelt hat, heißt es, Kengeter habe gegen das „Erwerbsverbot“ verstoßen, weil er „unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere erwarb“. Das berichtet die WirtschaftsWoche.

Kengeter hatte am 14. Dezember 2015 Deutsche-Börse-Aktien im Wert von über 4,5 Millionen Euro gekauft, obwohl die Fusionsverhandlungen mit der Börse London Stock Exchange (LSE) zu diesem Zeitpunkt bereits fortgeschritten, aber noch nicht öffentlich gewesen sein sollen. Dem Schreiben der Staatsanwaltschaft zufolge habe Kengeter mit „bedingtem Vorsatz“ gehandelt, da er als „Verhandlungsführer“ der Deutschen Börse „um das Entstehen einer Insiderinformation bei Fortgang der Gespräche“ nach dem 3. Dezember 2015 gewusst habe.

An diesem Tag hatte sich Recherchen der WirtschaftsWoche zufolge der Aufsichtsratschef der Börse, Joachim Faber, mit dem LSE-Chairman, Donald Brydon, in London getroffen. Bei diesen Gesprächen sollen die beiden bereits festgezurrt haben, dass der Sitz der zusammengeschlossenen Börse in UK sein solle. Weder die Deutsche Börse noch Kengeter wollten sich äußern. Die Börse habe „eine Adhoc-Mitteilung veröffentlicht“. Zudem habe sich die Staatsanwaltschaft zu dem Verfahren geäußert. „Dem haben wir nichts hinzuzufügen“, schrieb ein Sprecher der Börse der WirtschaftsWoche.

Kengeter soll zudem am 11. Dezember 2015, also drei Tage vor seinem Aktienkauf, bei der Compliance-Abteilung der Börse angefragt haben, ob es in Ordnung sei, wenn er Aktien kaufe. Die Compliance soll laut eines Börseninsiders von Kengeter aber nicht alle nötigen Informationen bekommen haben, um ihn korrekt zu beraten. Auch dazu äußerte sich die Börse nicht.

Die Börse hatte am Dienstag unter der Überschrift „Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft“ verkündet, dass die Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt habe, „im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen nach § 153 StPO einzustellen“. Informationen der WirtschaftsWoche zufolge ist in dem Schreiben der Behörde davon aber keine Rede. Die Börse wollte das nicht kommentieren, dementierte es auch nicht.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Kengeter unterdessen auf den Verdacht der Marktmanipulation ausgeweitet. Weil Kengeter eine Adhoc-Meldung um Wochen zu spät veranlasst haben soll, mit der Anleger über die Fusionspläne informiert worden sind, soll die Börse jetzt fünf Millionen Euro Buße bezahlen. Für den Insiderhandel hat die Staatsanwaltschaft eine Buße über 5,5 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft bewertet Kengeters Vorgehen als vorsätzliche Straftaten. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sieht Bußen bis zu fünf Millionen Euro „im Falle einer fahrlässigen Straftat“ vor, Bußen bis zu zehn Millionen Euro „im Falle einer vorsätzlichen Straftat“.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%