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Kurzsturz bei VW-Aktien Klagewelle der VW-Aktionäre rollt an

Weltweit bereiten Geschädigte des VW-Abgasbetrugs Schadenersatzklagen vor. Der erste deutsche Aktionär klagt bereits seine Kursverluste ein, ein europäischer Prozessfinanzierer koordiniert Anlegerklagen weltweit.

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Das VW-Logo in den USA. Quelle: dpa

Damit war zu rechnen: Weltweit bringen sich VW-Aktionäre und deren Anwälte in Position, um auf Schadenersatz zu klagen. Nachdem am Abend des 18. September bekannt geworden war, dass Volkswagen bei der Abgasmessung seiner Dieselautos in den USA mithilfe einer manipulierten Software betrogen hatte – und dies sogar zugab – waren die Aktien des Wolfsburger Autokonzerns zum Beginn der darauf folgenden Börsenwoche von 160 auf 100 Euro gefallen – ein Minus von fast 40 Prozent in nur zwei Tagen.

Aus Sicht der Klagewilligen hätten die heftigen Kursverlust vermeidbar sein können, wenn das Volkswagen-Management, das von den Beweisen der US-Umweltbehörde schon deutlich früher gewusst hat, per Ad-hoc-Mitteilung frühzeitig über den drohenden Ärger informiert hätte.

Stimmen zum Abgas-Skandal bei VW

Aus Sicht vieler Aktionäre war dieses Versäumnis ein klarer Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Wertpapierhandelsgesetz. Später mehrten sich die Indizien, dass die Führungsebene bei Volkswagen sogar schon Jahre zuvor von den Vorwürfen wusste. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, lassen sich auch damit Schadenersatzansprüche von Aktionären begründen.

Der international tätige Prozessfinanzierer Bentham Europe mit Sitz in London plant bereits die Koordination einer Aktionärsklage gegen Volkswagen in Deutschland. Das Verfahren soll auf Verstöße gegen die Publizitätspflicht gemäß deutschem Wertpapierhandelsgesetz im Zeitraum von 2007 bis zum 18. September 2015 abzielen.

„Aktionäre, die zusehen mussten, wie der Wert ihrer Volkswagen-Aktien innerhalb von zwei Tagen um einen zweistelligen Milliardenbetrag abgestürzt sind, verdienen mehr als nur eine Entschuldigung für einen dem Anschein nach gezielten Betrug“, erklärt Jeremy Marshall von Bentham Europe.

Der VW-Abgas-Skandal im Überblick

Im Rahmen des Klageverfahrens soll das Ausmaß des durch die Kursverluste entstandenen Schadens für die Anleger festgestellt werden. Bentham will sich für vor allem für institutionelle Anleger einsetzen, die in der fraglichen Zeit mindestens 10.000 Volkswagen-Aktien besessen und nicht vor dem 21. September verkauft haben – dem ersten Handelstag an der Börse nach Bekanntwerden des Skandals.

Der erste deutsche Anleger hat bereits Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Er macht einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Kauf von VW-Vorzugsaktion in Höhe von 20.000 Euro geltend, die er ein paar Monate vor dem Skandal gekauft hatte. Die auf Anlegerklagen spezialisierte Anwaltskanzlei Tilp aus Tübingen fordert die Rückabwicklung der Aktienkäufe und macht dabei zunächst einen sogenannten Kursdifferenzschaden von 60 Euro je Aktie geltend.

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