




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2012 gegenüber der FXdirekt Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind. Die BaFin spricht in diesem Zusammenhang von einem Moratorium. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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In den vergangenen Wochen hatte die WirtschaftsWoche wiederholt über die zweifelhaften Geschäftsmethoden bei FXdirekt berichtet. Unterlagen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, belegen, dass Kunden massiv zu riskanten Wertpapiergeschäften oder in bestimmte Anlagen gedrängt wurden, die für FXdirekt besonders einträglich waren. Dabei wurden Kunden offenbar per Telefon und E-Mail-Kontakt aggressiv zu mehr Börsengeschäften aufgefordert.
Als Begründung für die Maßnahmen hieß es seitens der Aufsichtsbehörde, man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut sei es nicht gelungen, dem Rückgang der Handelsaktivitäten seiner Kunden und den Veränderungen des Marktumfelds zu begegnen. Die Strategie, die geschäftliche Entwicklung durch eine Expansion auf ausländische Märkte anzukurbeln, habe nicht den gewünschten Erfolg gebracht.