Personalausweis beantragen Antrag, Kosten und Bußgelder für 2024 im Überblick

Personalausweis beantragen Quelle: dpa

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen? Welche Kosten und mögliche Bußgelder bei der Beantragung eines neuen Personalausweises auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

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Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies ist im Personalausweisgesetz klar festgelegt. Der Personalausweis dient als Identitätsnachweis. Wichtig dabei ist, dass er nicht abgelaufen ist, da es sonst bei der Identifikation zu Problemen kommen kann.

Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Personalausweis nicht mehr gültig ist und es auch kein anderes Ausweisdokument, zum Beispiel einen gültigen Reisepass gibt, müssen Betroffene mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Ist Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren gegangen, sollten Sie daher schnell handeln. 

Wo Sie den Personalausweis beantragen, was Sie beachten müssen, welche möglichen Strafen drohen und was sich 2024 und 2025 ändern wird, beantwortet dieser Artikel. 

Personalausweis beantragen – Antrag, Kosten und Bußgelder bei verspäteter Verlängerung

Wo beantrage ich einen Personalausweis?

Sie können Ihren neuen Personalausweis im Bürgeramt Ihres Wohnorts beantragen. Bei Bürgerämtern in kleineren Städten und Gemeinden können Sie Ihren Personalausweis in der Regel ohne einen Termin, also spontan, beantragen. In größeren Städten empfiehlt es sich grundsätzlich, zuvor einen Termin zu vereinbaren. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Webseite Ihrer Stadt. 

Der Personalausweis kann aber auch in jedem anderen Bürgeramt, also abweichend von Ihrem Wohnort, oder bei vielen deutschen Botschaften im Ausland beantragt werden. Dies empfiehlt sich allerdings nur in Notfällen, da in den meisten Fällen eine höhere Gebühr anfällt, die zusätzlich mindestens 13 Euro beträgt.

Welche Dokumente brauche ich für die Beantragung des Personalausweises?

Im Normallfall benötigen Sie folgende Dokumente für die Beantragung beziehungsweise die Neubeantragung Ihres Personalausweises:

  • Ein gültiges Dokument zur Identifikation. Dies kann zum Beispiel der alte Personalausweis (sofern noch nicht abgelaufen), der Reisepass, der Kinderausweis, der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde sein.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind zwei biometrische Lichtbilder erforderlich.

  • Bei Personen unter 16 Jahren muss der Personalausweis durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Vom anderen Erziehungsberechtigten muss zusätzlich eine Einverständniserklärung vorliegen.

Was müssen Sie beim Passfoto beachten?

Am 3. Juni 2020 wurde von der Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, dass die für den Personalausweis notwendigen Passfotos auch in digitaler Form vorliegen müssen. Dies soll dabei helfen, die Sicherheit des Personalausweises weiter zu verbessern. Gegen eine Gebühr von sechs Euro kann das Foto entweder direkt in der zuständigen Behörde oder in einem Fotogeschäft angefertigt werden. Bei der Erstellung des Fotos in einem Fotogeschäft muss zudem gewährleistet sein, dass das Geschäft das Foto sicher an die Passbehörde verschickt.

Dadurch sollen unter anderem das sogenannte Morphing, bei dem durch eine Verschmelzung mehrerer verschiedener Gesichter ein neues Gesicht entsteht und eine unrechtmäßige Ausstellung beziehungsweise Verwendung des Ausweises verhindert werden.

Personalausweis neu beantragen – Ort, Dauer und Kosten 2024 in der Tabelle

Ausweis

Ausstellungsort

Ausstellungsdauer

Ausstellungskosten

Personalausweis

(Perso)

Einwohnermeldeamt

Bürgerbüro

ca. drei bis sechs Wochen

22,80 Euro (unter 24 Jahre)
37 Euro (über 24 Jahre)

Personalausweis

(Perso)

Einwohnermeldeamt außerhalb des Hauptwohnsitzes

ca. drei bis sechs Wochen

35,80 Euro (unter 24 Jahre)

50 Euro (über 24 Jahre)

Vorläufiger Personalausweis

Einwohnermeldeamt

Bürgerbüro

sofort

10 Euro

Wie viel kostet der Personalausweis 2024 in Deutschland?

Für Bürgerinnen und Bürger ab 24 Jahren kostet der Personalausweis seit vergangenem Jahr 37 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Dabei ist es egal, ob Sie den Personalausweis mit einer eingeschalteten oder ausgeschalteten Online-Funktion beantragen.

Wenn Sie sofort einen gültigen Personalausweis benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser besteht aus Papier und kann unmittelbar nach der Beantragung gegen eine Gebühr von zehn Euro mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ein zweites biometrisches Lichtbild. 

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Was ist die Online-Funktion beim Personalausweis?

Mit der Online-Funktion können Sie sich auch im Internet oder an Automaten mit Ihrem Personalausweis ausweisen. Dabei sind die Daten laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik immer geschützt. Dies soll durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine persönliche Geheimnummer gewährleistet werden. Zudem können Sie vor der Übermittlung der Daten immer einsehen, wer diese erhält und ob dieser zur Online-Ausweisfunktion berechtigt ist. Seit 1. Januar 2021 sind das nachträgliche Aktivieren der Online-Funktion und das Ändern der PIN im Bürgeramt gebührenfrei.

Muss mein Fingerabdruck im Personalausweis gespeichert werden?

Ja. Am 2. August 2021 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Hinterlegung des Fingerabdrucks im Personalausweis optional. Nun werden immer zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert. 

Wie verlängere ich meinen Personalausweis?

Auf der Vorderseite des Personalausweises steht unter den persönlichen Angaben zur Person das Gültigkeitsdatum des Dokumentes. Ist dieses bereits überschritten oder läuft in wenigen Tagen ab, sollten Sie schnellstmöglich im Bürgeramt vorstellig werden und einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Verlängerung im eigentlichen Sinn ist nicht möglich, da das Ausweisdokument nur eine begrenzte Gültigkeit hat.

Wie lange ist die Laufzeit des Personalausweises in Deutschland?

Für Personen unter 24 Jahren gilt 2024 eine Laufzeit des Personalausweises von sechs Jahren. Bei Personen über 24 Jahren ist das Ausweisdokument zehn Jahre lang gültig. Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal drei Monate gültig. 

Wo steht die Personalausweisnummer und was sagt diese aus?

Die Personalausweisnummer steht sowohl auf der Vorderseite des Ausweisdokumentes in der oberen rechten Ecke, als auch auf der Rückseite – hier zusätzlich mit der Prüfziffer – in der maschinenlesbaren Zone. Die Personalausweisnummer setzt sich aus Zahlen und Buchstaben zusammen und dient der Verifikation der Korrektheit der Daten.

Wie lange dauert es, bis ich den Personalausweis nach Beantragung erhalte?

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises kann variieren. Häufig hängt die Zeit von der Menge der beantragten Ausweise ab. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit aber zwischen drei und sechs Wochen. Anders als beim Reisepass gibt es für den Personalausweis keine Express-Ausstellung.

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Welche Bußgelder drohen mir bei einem abgelaufenen Personalausweis?

Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Dokumente zur Identifikation vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Missachtet man dieses Gesetz, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes ist allerdings gesetzlich nicht genau festgelegt. Theoretisch kann ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro fällig werden. Zu solch hohen Summen greifen die Behörden aber nur in absoluten Ausnahmefällen. In der Regel legen die Kommunen die Höhe der Strafe fest, die oft nur zwischen zehn und 40 Euro beträgt. Einige Einwohnermeldeämter verzichten auch komplett auf Bußgelder.

Im Regelfall stellt es fahrlässiges Verhalten dar, wenn ein Ausweisinhaber nicht bemerkt, dass sein Personalausweis abgelaufen ist. Dies wird unter Juristen als fahrlässiges Verhalten bezeichnet, dem kein Vorsatz zugrunde liegt. Gemäß rechtlicher Bestimmungen sollten in einem solchen Fall weder Geldbußen noch Verwarnungsgelder verhängt werden. Denn: Ein Bußgeld kann nur bei vorsätzlichem Handeln auferlegt werden, wie in den §§ 32 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes in Verbindung mit § 10 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt ist. Eine Bestrafung wegen vorsätzlichen Verhaltens kann insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn die Behörde den Ausweisinhaber nachweislich auf den abgelaufenen Personalausweis hinweist und dieser darauf nicht reagiert.

Muss man den Personalausweis immer bei sich tragen?

Dass man den eigenen Personalausweis immer bei sich tragen muss, ist ein verbreiteter Irrtum. Dies ist keine gesetzliche Pflicht. Im Falle einer Kontrolle müssen Sie allerdings Ihren Personalausweis schnellstmöglich nachreichen beziehungsweise vorzeigen können.

Daher ist es fast immer sinnvoll, den Personalausweis grundsätzlich bei sich zu tragen – zum Beispiel als Arbeitnehmer in Branchen, in denen häufiger wegen möglicher Schwarzarbeit kontrolliert wird, bei Gerichtsverhandlungen, wenn Sie ins Ausland reisen, bei einer Kontoeröffnung oder wenn Sie mit Ihrem Monatsticket den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Personalausweis geklaut – was muss ich beachten?

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, sollten Sie dies unverzüglich melden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) ist der Personalausweisinhaber verpflichtet „den Verlust oder das Abhandenkommen des Personalausweises der Personalausweisbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 anzuzeigen“. Die Meldung des Diebstahls oder Verlusts soll Ihrem Schutz dienen. Nachdem Sie das Abhandenkommen Ihres Ausweisdokuments bei einer Polizeidienststelle oder einem Bürgeramt gemeldet haben, kann jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt werden. Die Behörden veranlassen außerdem unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig über den Verlust des Personalausweises.

Personalausweis beantragen: Welche Änderungen gibt es 2024 und 2025?

Ab November 2024 wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis direkt bei der Beantragung des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels ausgehändigt und nicht mehr per Post zugestellt. Zudem wird zum 1. November 2024 das Direktversandkonzept eingeführt, mit dem Dokumente auf Wunsch und gegen Gebühr direkt an die Meldeadresse der Antragstellerinnen und Antragsteller zugestellt werden können. Diese Neuerungen erfordern rechtliche Anpassungen und eine technische Umstellung, weshalb mit einer Umsetzung im Frühjahr 2025 gerechnet werden muss.

Ab Mai 2025 werden für neue Ausweisdokumente nur noch digitalisierte biometrische Lichtbilder genutzt. Diese können entweder in der Behörde oder bei Fotografen angefertigt werden. Dadurch wird unnötiger Zeit- und Kostenaufwand vermieden.


Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im März 2020 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.


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