Präsenzveranstaltungen Aktionärsverband DWS rät zu Stimmrechtsübertragung bei Hauptversammlungen

Für Unternehmen und Aktionäre sei es wichtig, dass Hauptversammlungen stattfinden, sagt die DSW. Einfluss nehmen könne man aber auch aus der Ferne.

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Hauptversammlungen sind in Deutschland grundsätzlich als Präsenzveranstaltung konzipiert. Quelle: dpa

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät wegen der Coronavirus-Epidemie besorgten Aktionären von der Teilnahme an bald anstehenden Hauptversammlungen ab. Die Anleger könnten aber ihre Aktionärsrechte durch eine Übertragung der Stimmrechte wahrnehmen, erklärte der Anlegerschutzverband am Mittwoch.

Auch Briefwahl oder Online-Teilnahmen seien möglich. Sowohl die Unternehmen und Aktionäre hätten ein Interesse daran, dass die Hauptversammlungen wie geplant stattfinden. „Wird verschoben, können keine Beschlüsse gefasst werden. Das betrifft die Dividende ebenso wie etwa geplante und wichtige Kapital- oder Strukturmaßnahmen“, erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Hauptversammlungen sind in Deutschland grundsätzlich als Präsenzveranstaltung konzipiert. Eine ausschließlich digitale Übertragung der Hauptversammlung ist im Aktiengesetz nicht vorgesehen.

Bei Dax-Konzernen stehen die nächsten Hauptversammlungen bei der Deutschen Telekom am 26. März in Bonn mit erwarteten 2500 Anlegern und bei Daimler am 1. April in Berlin mit normalerweise etwa 5000 Teilnehmern an. Sie sollten zuletzt noch stattfinden. Die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut raten, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Zuständig für Verbote sind aber die lokalen Gesundheitsämter.

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