Royal Bank of Scotland Was der Rechenfehler der RBS für Anleger bedeutet

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Falsch gelaufene RBS-Zertifikate werden ausbezahlt

Gleichzeitig startete sie eine umfassende Entschädigungsaktion: Bei allen Zertifikaten, die zu diesem Zeitpunkt noch gehandelt wurden, korrigierte sie die Kursnotierung. Das Quanto-Goldzertifikat mit der Kennummer A0AB84 wurde bei dieser Aktion von 72 Euro auf 90 Euro heraufgesetzt; an einem Tag, an dem der Goldpreis selbst um zehn Dollar nachgab.

Gleichzeitig wurde der Verkauf des Zertifikats eingestellt, genauso wie der von etwa 100 weiteren immer noch an der Börse notierten Papieren, deren Kurse falsch waren. Seit Mitte Dezember bietet die Bank nur noch Geldkurse, zu denen Anleger die Zertifikate verkaufen können. Spätestens am 21. Dezember 2016 ist mit der Börsennotiz endgültig Schluss. Dann werden auch die letzten der einst falsch gelaufenen RBS-Zertifikate ausbezahlt.

Mit den Anlegern, die falsch bepreiste Zertifikate der RBS zwar besaßen, diese aber vor der Kursanpassung vom 14. Dezember verkauft hatten, sucht die RBS nun einen Ausgleich. Betroffene Anleger sollen sich mit der RBS in Verbindung setzen und ihre Käufe und Verkäufe jeweils durch Abrechnungen belegen. Die RBS prüft dann, ob Anleger infolge der falschen Kurse einen Verlust erlitten haben. Sollte dies der Fall sein, „werden wir für diesen Verlust eine Entschädigung anbieten“, verspricht die Bank.

Seit wenigen Wochen läuft die Entschädigungsaktion der RBS. „Wir sehen lebhafte Reaktionen von Anlegern und haben relativ viele Registrierungen“, sagt Jörn Peglow, Jurist bei der RBS. Da die RBS in jedem Einzelfall die Unterlagen prüft und die Kurse des entsprechenden Zertifikats neu berechnet, dürfte die gesamte Aktion noch Monate dauern. „Die Entschädigung soll den Unterschied ausgleichen, der durch die Fehlberechnung entstanden ist“, sagt Anwalt Peglow. „Verluste, die auf einen sinkenden Basiswert zurückzuführen sind, betrifft das aber nicht.“ Soll heißen: Wer Geld verloren hat, etwa weil der Goldpreis gefallen ist, bekommt nur die zu viel berechneten Kosten ersetzt, nicht seinen Gesamtverlust.

Entschädigung ist nur auf den ersten Blick großzügig

Genau hier macht es sich die Bank womöglich aber zu einfach: „Zivilrechtlich können Anleger geltend machen, dass sie das Zertifikat gar nicht gekauft hätten, wenn ihnen die jetzt von der RBS eingeräumten Fehler bekannt gewesen wären“, sagt Peter Mattil, Anlegeranwalt aus München. „Wenn Anlegern ein Schaden entstanden ist, könnten sie dann den vollen Kaufpreis zurückverlangen und nicht nur eine überschaubare Entschädigung aus der Fehlberechnung.“

Die Kosten für die RBS wären dann viel höher. Mit Goldzertifikaten haben Anleger in der Baisse viel verloren. Die Entschädigung, mit der die Bank die Flucht nach vorn antrat, könnte also nur auf den ersten Blick großzügig sein.

Sollten betroffene Anleger klagen? Bei kleinen Streitwerten dürfte das wenig lohnend sein. Doch bei großen, womöglich fünfstelligen Verlusten kann das anders aussehen. Immerhin 80 betroffene Zertifikate sind Hebelpapiere auf Gold und Silber, mit denen man richtig Geld versenken konnte.

Dass es zudem bei einigen exotischen Zertifikaten bei der Korrektur vom 14. Dezember zu erheblichen Kursanhebungen kam, spricht hier für einen enormen Entschädigungsbedarf. Sollten Anleger, die hohe Verluste erlitten haben, diese einklagen, könnten die Rechenfehler die Royal Bank of Scotland viele Millionen kosten.

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